fahrzeugbeschlagnahme/sicherstellung bei fahrzeugkontrolle

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  • so wir haben am donnerstagtreffen berlin/alex/pizzeria das thema fahrzeugsicherstellung oder wenn man diese verweigert die daraus resultierende beschlagnahme gehabt ...
    und ich meinte ich habe da so nen text gefunden was man tun kann was die tun können aber seht/lest selbst!!!


    BESCHLAGNAHME VON fahrzeugen - WANN ERLAUBT ?



    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.


    Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.


    Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:


    „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen fahrer.
    Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.


    Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


    Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.


    Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
    wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.


    [c=red]also gut durchlesen ausdrucken mit den papieren mit sich führen und an freunde weitergeben ...[/code]

  • ps:
    seid immer nett und freundlich zu den ordnungsbeamten denn wie es in den wald reinschallt schallt es auch wieder raus !!!!
    und nicht nach dem prinzip der hat angefangen jetzt darf ich auch!!
    neeh wenn der unfreundlich war
    (man würde am liebsten *#%$§%#$&*/%/&HGDGH* ....)
    dann erst recht noch freundlicher unserem gegenüber noch freundlicher entgegentreten (das nennt man psychologische kriegsführung...!!!!!)
    :b_wink:

  • sprich die dürfen meine karre nich einfach mitnehmen wenn der verdacht auf tuning besteht? also wenn meinetwegen amal dran ist, renn auspuff und ein schwarz lackierter zylinder? das wär cool. dann kann ich j anen mmbraner fahren ohne angst zu haben das die die mitnehmen.... :biggrin:


    klartext:die können die das nur mitnehmen wenn was geklaut ist!?


    was passiert wenn die jetzt eindeutig sehen das da tuning dran ist? ich rede jetzt ma von membraner und ZFB rahmen??

    -SR50 Comfort --> verkauft!
    -S50 B ---> zurückgekauft^^
    -S51 B2-4 --> alltagsbude
    -KR51/1 --> alltagsbude (schön tief)
    -S51 --> vollcross-umbau (zur zeit zerlegt)
    -MZ ETZ150 --> *ohne worte*

  • ^^ genau das würde mich auch mal brennend interessieren :biglaugh:

    Ist jetzt im Opel Kadett C Coupe /2L, 110PS/ unterwegs


    SR50 CE Bj 1987 60ccm SZ Sachs, AOA3 - wurde von meinem Bruder absolut runtergewirtschaftet und wartet auf die Regenerierung
    S50 Neuaufbau :nuke: -70ccm 4Kanal Mühli, 19er Amal, LT Reso in Jägermeisterorange steht immernoch rum

  • Hi!


    Ergänzend möchte ich noch hinzufügen:


    Deine Maschine kann eingezogen werden, wenn Du einen Unfall hattest, an dem Personen zu Schaden gekommen sind.


    Bei Todesfolge sowieso. Wenn der Unfallhergang und die rechtliche Lage diesbezüglich nicht klar ist, wird das Fahrzeug beschlagnahmt und bis zur Untersuchung durch einen Sachverständigen einbehalten.


    Gruß


    Sumpfmonster

    Meine S51 B1-4 Bj. 1980 (original) verbraucht

  • dit is ja klar. aber bei normaler verkehrskontrolle?

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  • also bei uns anner schule hamse mein ich schonmal karren mitgenommen! da hatten die aber nen prüfstand mit! die können das also anscheinend doch machen! (war bei 125er der fall - war offen.....)

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  • Mal nebenbei, mir hat jemand gesagt das Simmis nicht auf den Stand dürfen weil die Messergebnisse nicht stimmen (zB durch Reifengröße). Stimmt das?

  • das war nicht als freifahrschein gedacht ...
    also alles was offensichtlich ist ,was auch dem dümmsten dorfpolizisten auffällt ist und bleibt illegal (die anderen dinge bleiben auch illegal) und der polizist wird euch die weiterfahrt versagen und das fahrzeug still legen...
    dann gibts mängelschein und der wird abgearbeitet...
    kenne leute die musten beim auto in einer woche den motor umhängen auf original ...
    ist mir alles zu umständlich ich will lieber mit dem strom schwimmen und nicht dagegen !!!!
    original ist besser
    (achso es gibt ja auch zyl.kits. die so aussehen und doch mehrleistung bringen ), in der stadt kannst du nicht mit ner resoesse rumknattern auf dem dorf schert sich keiner da wird mit 10/11/12/13jahren angefangen mop zu fahren... :biggrin:

  • also wenn ich mit\'n membraner rumcruise und die sehen das dann gibt\'s nen mängelschein, die bude wird stillgelegt und dann muss ich dann innerhalb der nächsten woche dort erscheinen?!


    wenn die aber gesehen haben das ich da nen membraner dran hab und zur nachkontrolle kommt ich dann mit stino 50er an (hat ja nunma kein membran), was passiert dann?

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  • das ist schlichtweg falsch!!! als sie mich an der schule kontrolliert haben, ! da hat sich aber ein etwas kräftiger polizist draufgesetzt, die kam dann bis auf 70km/h ! nix mit 100! da war so ziemlich alles original und sie lief auf der geraden 65km/h ! das ist wohl nicht gerade ein großer unterschied oder ?)

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