Problem:
Im Schein meiner alten(noch gültigen) versicherung steht als fußnote:
\"KKR und Fahrräder mit Hilfsmotor i. S. d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen führen, wenn sie bis zum 29.2.1992 erstmalig in verkehr gekommen sind\"
Heißt das, ich muss nur ne bescheinigung mitführen und kann das schild zuhause lassn?