Frage zur Rahmenidentifizierung

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  • Ich bin in den Besitz einer (meiner Meinung nach) S51 mit folgender Nummer 10/4381. um was genau handelt es sich denn hier?

    Es handelt sich um einen Austauschrahmen aus der 1988er Serie. (1074381)
    Gruß von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Locke meint sicherlich das es ohne orginale Typenschild keine Zweitschrift vom KBA gibt und über eine 21er Einzeiabnahme, da läuft es auf eine BE mit maximal 50km/h V-Max als KKR hinaus wenn du nicht nachweisen kannst das ein Moped mit diesen Rahmen/FIN in der DDR auf der Straße war.

    Wird dann einfach wie ein Reimport behandelt, fällt somit nicht unter den 60km/h Bestandschutz.


    Ausserdem hatte der Rahmen keine eigene BE , Die FIN vom Ersatzrahmen ist zu DDR-Zeiten in die Papiere (BE sowie im rosa Versicherungsnachweiß) eingetragen worden für welches er als Ersatz verwendet worde, daher haben die Ersatzrahmen kein Typenschild, das musste mit dem Baujahr und Typ dann erstellt werden vom ursprünglichen Fahrzeug.

    Von daher kann da verbotener weiße ein neues Fahrzeug aus Teilen entstanden sein, genauso gut kann der für eine S50, 51, 70 als Ersatz genommen worden sein.

  • Ah! Alles klar. Tja schade, dann kommt es auch nicht in Frage das Ding als Leichtkraftrad bis 125ccm zuzulassen, per Einzelabnahme. Das war aktuell der Plan, da einbisschen was dran gemacht wurde. (Ist aktuell ein 85. 4 Kanal Evo drauf).

    Kann man über das KBA herausfinden welche originale Rahmenbummer dadurch ersetzt wurde? Und würde man die ggf. rechtlich zugesprochen bekommen? Man hat ja ganz offiziell das geänderte Fahrzeug erworben.

  • Kann man über das KBA herausfinden welche originale Rahmenbummer dadurch ersetzt wurde?

    Nein.

    Das ist nur in den Papieren festgehalten, diesen Eintragung sind von der VP gemacht wurden.

    Glaub nicht das du da an unterlagen von der VP ran kommst nach über 30Jahren und wenn müsstest wissen welche Dienststelle das wann gemacht hat.

    Ja und leider ist das auch nicht immer gemacht worden, die neuen FIN in den Papieren eintragen zulassen


    Zitat

    Tja schade, dann kommt es auch nicht in Frage das Ding als Leichtkraftrad bis 125ccm zuzulassen, per Einzelabnahme.

    Das ist machbar, du muss nur Typenschild anfertigen mit einen Baujahr vor 1988 bevor du das zur 21er Abnahme vorstellst

    Baujahr und Typ müssen logischer weiße zusammen passen zb, S50 Bj 1977, oder es war eine S70 Bj 85 ...............


    Du wirst nur für diesen Rahmen keine BE mit 60km/h mehr bekommen.

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