Simson Tuning Auspuff eintragen

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  • Servus,

    In der Winterzeit möchte ich meiner Simson S51 mehr Leistung verleihen. Geplant habe ich mir jetzt den 85ccm mit 14ps Motor von Motoren Service Maul zukaufen. Natürlich brauche ich einen passenden Auspuff der nicht nur Leistung sondern auch ein bisschen Optik bringt. In der Anzeige wird beschreiben das am besten ein AOA 3 oder AT 85 C von Adler-tech mit dem Motor gefahren werden soll. Mein Problem zur zeit ist das ich ein Abgas und Geräusche Gutachten brauche. Ist das mit dem AT 85 C möglich? Könnte ich auch ein Rezo special von ZT Tuning damit fahren? Kann ich das Moped wenn alles eigetragen ist inkl Scheiben bremse und Rahmen Verstärkung legal mit einem A1 Führerschein Fahren.


    LG

  • Servus,

    In der Winterzeit möchte ich meiner Simson S51 mehr Leistung verleihen. Geplant habe ich mir jetzt den 85ccm mit 14ps Motor von Motoren Service Maul zukaufen. Natürlich brauche ich einen passenden Auspuff der nicht nur Leistung sondern auch ein bisschen Optik bringt. In der Anzeige wird beschreiben das am besten ein AOA 3 oder AT 85 C von Adler-tech mit dem Motor gefahren werden soll. Mein Problem zur zeit ist das ich ein Abgas und Geräusche Gutachten brauche. Ist das mit dem AT 85 C möglich? Könnte ich auch ein Rezo special von ZT Tuning damit fahren? Kann ich das Moped wenn alles eigetragen ist inkl Scheiben bremse und Rahmen Verstärkung legal mit einem A1 Führerschein Fahren.


    LG

    Moin,


    schreibe doch Thommy mal eine Email bzw rufe ihn an, er kennt sich wirklich hervorragend aus und kann dir alle Fragen (wie in meinem Fall) beantworten.


    Wichtigste Frage: Ist dein Moped Baujahr vor 1984? Sonst wirds nichts mit der Eintragung, da die Fahrgeräuschwerte ab 1984 nur noch 80dB statt 84dB betragen dürfen.

    Gruß

  • Kann ich das Moped wenn alles eigetragen ist inkl Scheiben bremse und Rahmen Verstärkung legal mit einem A1 Führerschein Fahren.

    Hallo.


    Dies hier ist die wichtigste deiner Fragen in deinem Fall.


    Für A1 bzw B196 ist unter Anderem Voraussetzung, dass

    -> Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg


    14Ps bei 80 Kilo mit A1/'B196 fahren wird nix. Lass dich nicht erwischen. Hast keinen Lappen dafür. Brauchst A2 oder A. So doof das klingt.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Für A1 bzw B196 ist unter Anderem Voraussetzung, dass

    -> Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg


    14Ps bei 80 Kilo mit A1/'B196 fahren wird nix. Lass dich nicht erwischen. Hast keinen Lappen dafür. Brauchst A2 oder A. So doof das klingt.

    Das ist bei Simson nicht so. Wurde im .net auch mal erklärt. Daher kann er problemlos die 14 PS mit A1 fahren.

  • Sei so gut und verlinke den erwähnten Beitrag, insbesondere weshalb. Weshalb sollten getunte Simsons unter irgendeine hypothetische Ausnahmeregelung fallen? Komm da mal keiner mit "Bestandsschutz" +g+


    Also stehen quasi Beiträge von Mitgliedern des Simsonforum.net über gesetzlichen Regelungen?


    Ein mit einem A1 führbares LKR darf maximal 15PS bzw. 0,1kw/kg haben. Hat es mehr, ist es kein LKR mehr. Mit A1 darfste aber nur LKR fahren.


    Belege deine Aussage bitte mit dem entsprechenden Gesetzestext, wenn du solche Angaben machst, welche den Fragesteller mal eben bis zu €5.000 + ggf. Führerscheinsperre kosten können wenn er auf dich hört.


    Danke im Voraus.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Das ist bei Simson nicht so. Wurde im .net auch mal erklärt. Daher kann er problemlos die 14 PS mit A1 fahren.

    Servus, doch ist es. So zumindest mein TÜV-Prüfer. Es ist vollkommen irrelevant, ob es sich um eine Simson oder ein anderes Leichtkraftrad handelt. Mit dem A1-Führerschein gilt maximal 0,1 kW/kg. Verrechnest du das mit den 78,5 kg Eigengewicht kommst du auf 7,85 kW. Umgerechnet sind das 10,52 PS. Da in die Papiere keine gerundeten kW-Werte eingetragen werden können, kann es unter Umständen sein, dass 8 kW (10,72 PS) noch in Ordnung sind.

  • Danke für die Info und danke das du Klartext sprichst und nicht irgendwelche Fehlinformationen verbreitest. Nochmal auf das erste Kommentar mein Moped is Baujahr 1988. Ist eine Eintragung möglich? Und welchen Motor gebe es den jetzt auf dem Markt den ich mir kaufen könnte um ohne Probleme eine Eintragung für A1 zumachen?

    LG

  • Meins ist auch Bj 1988 und die Eintragung hat geklappt. Tommy Maul hat in seinem Shop einen 85 ccm Motor speziell für A1 mit 11 PS. Er wird Wissen, warum er das anbietet. Vermutlich liegen die 11 PS also gerade noch im Rahmen der Toleranz ;)

  • Servus, doch ist es. So zumindest mein TÜV-Prüfer. Es ist vollkommen irrelevant, ob es sich um eine Simson oder ein anderes Leichtkraftrad handelt. Mit dem A1-Führerschein gilt maximal 0,1 kW/kg. Verrechnest du das mit den 78,5 kg Eigengewicht kommst du auf 7,85 kW. Umgerechnet sind das 10,52 PS. Da in die Papiere keine gerundeten kW-Werte eingetragen werden können, kann es unter Umständen sein, dass 8 kW (10,72 PS) noch in Ordnung sind.

    Dann hat dein Prüfer scheinbar keine Ahnung.

    ,,Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterium zu beachten."

    18 PS Alltag Zylinder (TÜV) - Simson Forum - Simson S50, Simson S51, Simson Schwalbe KR51, Habicht, Sperber, Schwalbe und mehr
    Grüße, ich habe vor, wenn ich meinen A2 Führerschein habe, mein Moped zu tüven. Mir ist die Alltagstauglichkeit sehr wichtig, zudem sollte man aber auch mal…
    www.simsonforum.net


    Ist der Beitrag von Tommy Maul. Kann man auch in der FEV76/6 nachlesen

  • Ich würde es so interpretieren, dass für die Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 das Leistungs/Gewichtsverhältnis zwingend ist, während es für die Definition Leichtkrafträder / Klasse A1 mit Erstzulassung vor dem 18.01.2013 per Übergangsrecht nicht gilt.

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

    (1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    § 76 Übergangsrecht

    6.§ 6 Absatz 1 zur Klasse A1
    Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts) und
    b)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Servus,

    den Artikel, den du hier verlinkst, handelt von Leichtkrafträdern. Genau dieses Thema hatte ich anfangs auch nicht auf dem Schirm. Hier die Erklärung: Die Leichtkraftrad-Regelung hat grundsätzlich nichts mit dem A1-Führerschein zu tun. Auch eine S51 mit 15 PS gehört zu den Leichtkrafträdern. Du darfst sie jedoch nicht mit dem A1-Führerschein fahren aufgrund der 0,1 kW/kg.

    Dieses Thema ist immer wieder missverständlich. Mein TÜV-Prüfer kennt sich mit der Thematik gut aus.

    Lieber Gruß

    Dann hat dein Prüfer scheinbar keine Ahnung.

    ,,Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterium zu beachten."

    https://www.simsonforum.net/th…alltag-zylinder-t%C3%BCv/


    Ist der Beitrag von Tommy Maul. Kann man auch in der FEV76/6 nachlesen

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