Krach 50 - mit neuer KBA-Betriebserlaubnis gekauft - nur 50 km/h?

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  • Hallo, ich grüße euch. Ich habe mich ja schon kurz vorgestellt.

    Also, ich habe mir im Alter nun noch eine Simson KR50 Bj. 1962 zugelegt. Da der Vorbesitzer, ein älterer Mann aus Berlin, wohl im Laufe der Jahrzehnte die Papiere versemmelt hat, wurde für den Verkauf beim KBA in Flensburg eine neue allgemeine Betriebserlaubnis mit folgenden Daten beantragt und verschickt, die mir hier vorliegt:

    Typ: KR 50
    Fahrzeug-Identifikationsnummer: 105740

    Der Nachweis ist datiert auf April 2024.

    Die Simse ist noch unterwegs und wird mir am Samstag geliefert. Damit ich evtl. schon etwas damit knattern kann, habe ich mir bei der WGV einen Versicherungsantrag ausgefüllt.

    Beim genauen Lesen deer Betriebserlaubnis fällt mir auf, das als Höchstgeschwindigkeit unter Ziffer 7 nur 50 km/h eingetragen wurde.
    Ich dachte, lt. Bestandsschutz hätten ehemalige DDR Leichtkrafträder die 60 km/h-Zulassung?

    Sollte die alte KR50 die angegebene Höchstgeschwindigkeit noch bringen - krieg ich dann bei ner Polizeikontrolle Ärger deswegen?

    Was ist denn darüber eure Meinung?


  • Ich dachte, lt. Bestandsschutz hätten ehemalige DDR Leichtkrafträder die 60 km/h-Zulassung?

    In der DDR gab es keine Leichtkrafträder, nach bundesdeutschen StVZO/FZV gibt es die Fahrzeugklasse, von daher wäre da nichts mit Bestandsschutz.

    Leichtkrafträder = Zitat "Als Leichtkrafträder werden in Deutschland kleine Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ bezeichnet. Hinsichtlich der unteren Hubraumgrenze gelten teilweise abweichende Regelungen."


    Ok. Das wusste ich nicht, dachte, die macht wie die späteren Schwalben 60 km/h. Danke für die Antwort

    Man könnte sich ja vorher zb. im Web informieren, eh man was aufs blaue hinaus kauft. :a_bowing:

  • Simsons bis 50ccmsind Mofas und Mopeds/Mokicks.

    Sagt rein gar nichts aus zu welcher Fahrzeugart sie Zählen, ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Krafträder.

    Auch sagt das nicht darüber wie schnell es darf oder fährt.

    Dürfen bei weiten auch nicht alle Simson Kleinkrafträder 60km/h.

    die 70er sind Leichtkrafträder

    und der Sperber ein Kleinkraftrad

    Ersteres ist richtig, zweiteres ist FALSCH

    Der Sperber (SR4-3) ist ein Leichtkraftrad

  • Oh, danke, großer Lehrmeister. All das hätte faktisch rein garnix mit meiner Kaufentscheidung zu tun gehabt. Ich wollte dieses Teil als Spaß-Mokick und jetzt krieg ich so ein Teil. Ob sowas nun 50 oder 60 läuft ist mir eigentlich wumpe. Es ging mir nur darum, ob die ABE korrekt ausgestellt ist. Und JA - ich weiß, Lehrmeister - man hätte sich auch da vorher informieren können.
    Falls du mal Fragen zu 6,5-Zentner-Harley's hast, kannste mich gerne kontaktieren. Darin kenn ich mich besser aus.

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