EU und Zwangsverschrottung

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  • Unter anderem steht in dem Artikel folgendes: „Spannend ist der Punkt c: „es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen“. Das heißt, sobald der TÜV abgelaufen ist, kann es für den Oldtimer-, aber auch den Gebrauchtwagenbesitzer eng werden.“


    Da dies für die meisten Simmen/Mopeds etc. nicht vorgesehen ist gehe ich davon aus, dass diese Vo für solche Fahrzeuge auch nicht zur Anwendung kommt. Ich sehe das aktuell auch eher locker…

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