DEKRA Gutachten = ABE?

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  • Nun lass Deine Katze mal aus dem Sack und pack die Butter zu den Fischen: In welchem LK funktioniert das noch?

    Ist eigentlich noch jemand an einer Lösung interessiert oder geht es nur noch drum mich hier anzustacheln.


    Und Herr Frosch, meinst du wirklich ich sage dir jetzt wo meine ausgestellt werden nachdem hier jeder seine eigene Meinung zu dem Thema hat.


    Over and out, Thema kann geschlossen werden. Ich sollte Administrator werden.

  • Wenn in Bezug auf die 60km/h eine Falschbegutachtung unterstellt wird, ist nie eine gültige BE erstellt wurden selbst wenn ein Stempeln darunter ist...

    Ja, das schon - nur ist dann zu klären, ob die BE widerrufen werden kann?


    Tatsächlich würde sich eine "Zivilperson" im Zweifelsfall auf Vertrauensschutz ins behördliche Handeln berufen.

    (Hab dazu in den mir zugänglichen, entsprechenden Quellen, aber leider auf die Schnelle keine Urteile gefunden.)

    Tommy. du könntest dies mMn leider nicht. Da du ja Profi bist und dir damit besondere Fachkunde unterstellt wird, musst du wissen, dass die BE unzulässig ist.

  • Ja, das schon - nur ist dann zu klären, ob die BE widerrufen werden kann?


    Tatsächlich würde sich eine "Zivilperson" im Zweifelsfall auf Vertrauensschutz ins behördliche Handeln berufen.

    (Hab dazu in den mir zugänglichen, entsprechenden Quellen, aber leider auf die Schnelle keine Urteile gefunden.)

    Tommy. du könntest dies mMn leider nicht. Da du ja Profi bist und dir damit besondere Fachkunde unterstellt wird, musst du wissen, dass die BE unzulässig ist.

    Und du bunni kannst das so einfach sagen weil du was genau bist :) ? Werkstattschrauber?


    Meinung ist hier unerheblich. Dafür gibt es eine ziemlich klare und eindeutige bundesdeutsche Rechtslage.

    Der nächste selbsternannte Straßenverkehrsrechtsexperte. Langsam macht mir das hier auch wieder Spaß. Nur leider hat der Mopedfahrer ohne abgestempeltes Gutachten nichts davon.

    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Simson-Freund1 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Und das der Tommy seine Gutachten verkaufen will ist ja auch klar. Da würde man sich ja ins eigene Fleisch schneiden.

    Äh was ? Tommy seine Gutachten

    Hier Leuten vorwerfen das die sich zu blöd anstellen und selber bist du zu blöd zum lesen.


    Das musst mir mal erklären was Tommy damit genau verkaufen will.


    Paragraph 21 und ab zur Zulassungsstelle. Da hier aber jeder sagt das es nicht geht beginnt man halt das zweifeln ;)

    Einzelabnahme nach § 21 erfolgt nach bundesdeutschen Recht und nicht nach den was in der DDR galt.

    Nach dem bundesdeutscher StVZO/FZV gibt es nun mal kein KKR was 60Km/h darf, nur 50km/h bis Baujahr 2002 und ab nur noch 45km/h

    und wenn man nicht zu blöd dazu ist, kann man das auch selber nachschlagen bzw. Nachlesen.

    Aber wie wir ja sehen bist ja zu blö... äh nicht mal in der Lage zu erkennen woher das verlinkte Info-Blatt ist.

  • In dem Papier zur Mängelbeseitigung von Tommy Maul steht ja als Hersteller Simson Zweirad statt VEB. Das hat sich doch mehr auf eine Simson S53 bezogen, die fälschlicherweise eine 60km/h Zulassung statt einer 50km/h Zulassung bekommen hatte ?! Interessant wird es auch, falls man das Fahrzeug dann verkauft hat. Was wollen die dann machen ?! Es ist ja zulassungsfrei.

  • In dem Papier zur Mängelbeseitigung von Tommy Maul steht ja als Hersteller Simson Zweirad statt VEB. Das hat sich doch mehr auf eine Simson S53 bezogen, die fälschlicherweise eine 60km/h Zulassung statt einer 50km/h Zulassung bekommen hatte ?! Interessant wird es auch, falls man das Fahrzeug dann verkauft hat. Was wollen die dann machen ?! Es ist ja zulassungsfrei.


    Ist nach Fahrgestellnummer ne S51/1 von 1990 keine Ahnung warum die Zulassungstelle da Simson Zweirad hingeschrieben hat.

  • Ich merke schon das jetzt sämtliche Konstellationen in Betracht gezogen werden wie man es nicht machen kann.


    Ich habe nur gesagt eine 60km/h Zulassung ist weiterhin möglich. Das sollte doch reichen.

  • Ich hatte erst eine Simme direkt aus Ungarn bekommen. Das Teil fahrtüchtig inkl. Blinker, Hupe ect. gemacht und eine Einzelabnahme über GTÜ getätigt. Dann zur Zulassungsstelle zum Abstempeln vom Gutachten. Das einzigste, was die dort gefragt haben war: warum ich mir über das KBA keine BE geordert habe. Ist günstiger haben die gesagt. Das war es dann aber auch.

  • Ich hatte erst eine Simme direkt aus Ungarn bekommen. Das Teil fahrtüchtig inkl. Blinker, Hupe ect. gemacht und eine Einzelabnahme über GTÜ getätigt. Dann zur Zulassungsstelle zum Abstempeln vom Gutachten. Das einzigste, was die dort gefragt haben war: warum ich mir über das KBA keine BE geordert habe. Ist günstiger haben die gesagt. Das war es dann aber auch.

    Und genau das meine ich. So wirds gemacht.

  • Nun lass Deine Katze mal aus dem Sack und pack die Butter zu den Fischen: In welchem LK funktioniert das noch?

    In MOL geht das noch, habe ich bei allen Fahrzeugen gemacht, das letzte war Anfang des Jahres. Zwei der Fhz. waren Ungarn Rahmen die nun wieder 60 Fahren dürfen. Und ein S53 Rahmen hat auch neue Papiere bekommen aber nur 50 km/h da Bj. 94.

    Dar war die Dame aber schon etwas misstrauisch und debattierte mit ihrer Kollegin gefühlte 25 Min. Ich hab nun alle Fahrzeuge durch was nun folgt ist mir egal, also versucht euer Glück. In BAR klappt das bereits nicht mehr ein Bekannter wurde abgewiesen und musste seine Papiere übers KBA ziehen.

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