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  • 100% sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube solange das wenn ein für seine Bestimmung zugelassenes Licht am Fahrzeug ist, darf man unzugelassene Lichter als zusatzliches verbauen.

    Obwohl wenn ich so drüber nachdenke, wohl nicht mal das. Eine Nebelschlussleuchte zB, als Rücklicht würde blenden, ebenso kann das passieren bei Zusatz, Haupt, Nebelscheinwerfern, TFL, die könnten ohne Zulassung sonst wo hin blenden. Ich glaub sogar Begrenzungsleuchten, die auch gern mal als TFL, Rück, oder Bremslicht verkauft werden, brauchen eine Zulassung.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • 100% sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube solange das wenn ein für seine Bestimmung zugelassenes Licht am Fahrzeug ist, darf man unzugelassene Lichter als zusatzliches verbauen.

    definitiv darf man dies nicht.

    Außer es ist so geschaltet das es nicht mehr funktioniert sobald die zündung an ist.


    Alles was verbaut ist muss zugelassen sein, und muss funktionieren. Das ist so die goldene faustformel.

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