Simson S50, S51, S50, KR51/2 auf E-Motor umrüsten, hier: Umbausatz von Second-Ride

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  • Wartet doch einfach nochmal ab - sind ja "nur" noch 4 Monate bis September. Bei mir waren es noch 190€ Anzahlung - da mache ich mir jetzt weniger Sorgen.


    In der Mail wurde auch mitgeteilt, dass "die ersten 30 SR22-Kits auf den Straßen" sind und "alle wie versprochen erfolgreich durch die Zulassung gekommen!" sind.

    Jetzt darf wieder spekuliert werden, ob das denn nun 60 km/h sind und/oder als Kleinkraftrad/Leichtkraftrad. Ich denke man hätte schon längst etwas gehört, wenn es nicht bei 60 km/h + KKR geblieben wäre.


    Im Juni soll es nochmal mehr Infos geben zu den o.g. Änderungen.

  • Das wurde aber schon in den ersten Vorstellungsvideos so gesagt, dass es gerade um die 60 km/h geht. Ansonsten würde sich wohl kaum jemand dafür interessieren. Ein Tuning ist mit diesem Set auch nicht möglich :rolleye: . Dies ist wohl auch Bestandteil des Zulassungsprozedere. Aber, ....aber es wird auch an eine schnellere Variante gearbeitet.

  • Es gab Neuigkeiten in den letzten Wochen - jetzt ging es für mich "all-in" - d.h. die definitive Bestellung in Form Überweisung des Kaufpreises auslösen.


    Hierbei konnte man gegen Aufpreis noch folgende Optionen hinzubuchen:

    • stärkerer Akku (70km statt 50km Reichweite) bei gleichen Abmessungen
    • gerippte Sitzbank
    • stärkeres Ladegerät (ca. 50% schneller laden) - der 70km Akku dauert ca. 3h mit dem Schnellader und 7h mit dem Standardgerät

    Ich habe mich für die 70km Version, gerippte Sitzbank und dem Standardladegerät entschieden. Letzteres reicht mir für meinen Anwendungsfall aus (i.d.R. Kurzstrecke im Ort, Laden über Nacht oder bessere, verteilte Auslastung des Balkonkraftwerkes am Tag)


    Ich gehe nun davon aus, dass ich im September dann umbauen kann und nochmal bei der DEKRA vorbeischaue. Den Prüfer habe ich bei meiner § 21 Abnahme schon mal "vorgewarnt".

    Muss mich nun eher ranhalten, den aktuellen 2T-Motor noch Einzufahren ;)

  • Ein interessanter, mir bisher nicht so bewusster/bekannter Fakt ist, dass man bei der Abnahme wohl nur den E-Motor eintragen kann - also entweder 2T oder E.

    Damit ist der Rückbau auf 2T zwar technisch problemlos, aber es bedarf erneut einer Abnahme. Ich bin mal gespannt, was mein Prüfer dazu meint.

    An die TÜV/Dekra-Erfahrenen: Besteht hier ggf. doch Hoffnung (Abnahme mit E-Motor als Ergänzung) oder nicht?


    Ich habe mal nachgefragt bei denen, die das Set schon verbaut haben, hier die Antworten mit Bewertung aus meiner Sicht:

    Con: ein guter Stino 2T schlägt den E-Motor bei Vmax - der E-Motor regelt wohl genau bei 60-61 km/h ab

    Pro: der E-Motor schlägt den 2T bergauf - besonders hier im Gebirge nerven die Anstiege dann sicher nicht mehr so

  • Hallo


    dad401 , ja das wäre interessant für alle, die sich die Rückrüstoption offenhalten möchten. Obwohl ich dennoch dafür plädieren würde, dass der Originalzustand ja eh einen 2 Takter beinhaltet. Ob da eine Zulassungsbescheinigung mit Eintrag SE23 E-Motor etwas ändern würde, müsste man bei der Abnahme bzw. bei der Zulassungsstelle nachfragen.


    Für mich würde dies zunächst keine schlaflosen Nächte bereiten, da ich mir einen S51 Grundstock ohne Zweitakter organisiert hatte und somit mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Extramotor ins Regal stelle, nur wegen der Rückrüstoption.


    Was mich eher aufhorchen lässt, ist der Fakt, dass in diesem SR Forum auch Leute mitteilten, dass sie auch an Prüfer kamen, die das Umrüstkit sehr kritisch und somit ehr als "nicht würdig einer Abnahme" befanden oder diese ablehnten.

    Ich hoffe, dass es bei mir keine Schwierigkeiten zu erwarten sind. Sicher ist aber auch, dass man den auserkorenden Prüfer im Vorfeld Unterlagen zum Einlesen übergibt, damit es am Tage der Abnahme auch alles reibungslos abläuft.

  • Und deswegen ist das Mustergutachten nicht viel wert wenn zum Schluß noch ein 21er ansteht. Ich habe mich mit einem Prüfer unterhalten der hin und wieder zu uns ins Autohaus kommt, er ist "spezialisiert" auf alles was den 21er angeht. Kurz und knapp würde er das nicht abnehmen wenn es von keiner Fachwerkstatt eingebaut wurde. Und es geht nicht um das Können und Wissen der Privatperson. Wenn es um eine Haftungsfrage gehen sollte ist er an Bord mit Haut und Haaren.


    Ich kann ihn voll verstehen warum er das nicht machen würde. Heute wird ja bei jedem das Haar in der Suppe gesucht und zum Anwalt gerannt bis man endgültig was gefunden hat und dann wird fleißig geklagt. Man kann ja mit keinem mehr vernünftig reden. Das sich die Prüfer dann absichern wollen ist mehr als verständlich. Wir als Autohaus wurden schon verklagt weil einer geblitzt wurde und die Verkehrszeicherkennung das Schild nicht erkannt hat und warnte. Oder wenn das Auto 0,7l auf 100km mehr braucht wie angegeben :a_zzblirre: . Da könnte ich ein Buch schreiben.

  • Und ja, ich höhre schon wieder die Stimmen. "Oh Goooott, wie kann man nur?"

    Eine Simson elektrisch anzutreiben ist nicht jedermanns Sache. Ich gebe zu, dass ich dies möglicherweise noch vor drei oder vier Jahren ebenso kritisch gesehen hätte, wie viele andere heute, dennoch sehe ich dies heute ein wenig anders und sehe einen Umbau heute wesendlich entspannter und vor allem nicht als sogenannte "Zerstörung von Kulturgut".


    Man kann über vieles diskutieren. Meinungen sind ja bekanntlich der Beginn von Entwicklung und Fortbestand. Es wäre ja auch blöd, wenn es nicht so wäre. Für mein Teil kann ich nur sagen, dass ich dem eine Chance gebe, obwohl ich mir auch bewusst bin, dass es nie eine "DIE Lösung" geben kann. Wie bereits geschrieben habe ich das ständige Mixen von Benzin und so satt. Manche sagen, der "Duft des Zeitakters" wäre das, was eine Simson ausmacht. Naja, wers mag, meine Frau jedenfalls nicht und die meckert ziemlich oft, wenn sie hinten sitzt. :waiting: Da ist solch E-Antrieb wesentlich Geruchsneutraler. :u_blumenkind:


    Ein User meinte, dass E-Fuls eine bessere Alternative wären. Sicher, darauf warten ja viele, die zum Beispiel anstatt Diesel dann mit E-Fuls fahren würden. Aber ginge dies mit den Simson Motoren auch so einfach? Und was ist mit den Kosten? Im Angebot sind ja viele Hersteller die den Sonderkraftstoff für 2T Kettensägen beispielsweise anbieten. Hab da mal geschaut, wie hoch die Kosten wären, wenn man, sofern es ginge, eine Simson mit derart Kraftstoff betreiben würde.

    Ein Hersteller bietet 20l Gebinde für 79,68€ an. Umgerechnet auf den Liter wäre das schlappe 3,98€ je Liter. Um Umweltbewusst zu fahren, naja. Und wie weit käme man mit 20 Liter Supersprit? Kein Ahnung, hab dies noch nie versucht. Sicher keine 300 km.


    Ich brauche jetzt wohl kaum die Kosten je Kw/h gegenhalten. Oder doch?


    Und da wären wir nun bei der Aussage, dass der Strom ja auch irgendwoher kommen muss und irgendwo produziert werden muss. Richtig. Ist eben bei Wasser und Sprit ja auch so.

    Da ich mich jetzt nicht mit der gesamten Berechnung der Kosten, die für eine Kw/h nötig wären, beschäftigen bzw. das Wochenende oder die kommende Woche versauen möchte, bleibe ich bei den Kosten die ich habe, wenn ich ein elektrisches Gerät, egal welches zu Hause betreiben möchte. Also bei den ganz normalen Stromkosten.

    Beim Akku, der in der Sitzbank untergebracht ist, wären dies bei der 50 km Variante 1,9 kW/h und bei der 70 km Variante 2,5 kW/h. Umgerechnet beim heutigen Durchschnittspreis je kW/h von etwa 46,71 Cent würde eine 50 Km Tour 88,75 Cent und bei der größeren 1.17 € (grundet) kosten. Würde man nun die angepeilten 300 km auf Ladezyklen der Akku-Packs runterrechnen, wären dies 6 Ladezyklen a 88,75 Cent = 5,34 € kleiner Akku und unwesentlich mehr beim gößeren Akku.


    Und ja, 3000 Euronen sind schon ne Stange Geld die man meist zusätzlich zum Fahrgestell noch ausgeben muss/soll. Viele der Umrüster besitzen aber schon mehr oder weniger lange eine entsprechende Maschine. Ob man da dann die Anschaffungskosten des Fahrzeuges selbst noch mit rechnen sollte, muss jeder für sich entscheiden. Ich meine, dass das Fahrzeug ja schon da war und nicht extra gekauft werden musste um eben eine E-Simson zu bauen.


    Und nein, ich rechne dies nicht in Form einer Armortisation gegen. Wenn ich dies machen würde, müsste ich alles technische, was ich kaufe und nutze gegenrechnen, was ich für völlig übertrieben halte.


    Dies ist meine ureigene Auffassung. :ironie:


    Für mich könnte die Disskussion fortgeführt werden, mit der Bitte auf einem ordentlichen Diskurs zu verbleiben. :pilot:

  • Und deswegen ist das Mustergutachten nicht viel wert wenn zum Schluß noch ein 21er ansteht. Ich habe mich mit einem Prüfer unterhalten der hin und wieder zu uns ins Autohaus kommt, er ist "spezialisiert" auf alles was den 21er angeht. Kurz und knapp würde er das nicht abnehmen wenn es von keiner Fachwerkstatt eingebaut wurde. Und es geht nicht um das Können und Wissen der Privatperson. Wenn es um eine Haftungsfrage gehen sollte ist er an Bord mit Haut und Haaren.


    Ich kann ihn voll verstehen warum er das nicht machen würde. Heute wird ja bei jedem das Haar in der Suppe gesucht und zum Anwalt gerannt bis man endgültig was gefunden hat und dann wird fleißig geklagt. Man kann ja mit keinem mehr vernünftig reden. Das sich die Prüfer dann absichern wollen ist mehr als verständlich. Wir als Autohaus wurden schon verklagt weil einer geblitzt wurde und die Verkehrszeicherkennung das Schild nicht erkannt hat und warnte. Oder wenn das Auto 0,7l auf 100km mehr braucht wie angegeben :a_zzblirre: . Da könnte ich ein Buch schreiben.

    Aus deiner Sichtweise ist dies sogar nachzuvollziehen.

    Dennoch sollten wir aber auch einen Punkt nicht vergessen.

    Das Mustergutachten. Auf was bezieht sich das Mustergutachten? Zunächst auf das Set ansich, dann aber auch auf die Fahrzeugmodelle, die kompatible für den Einbau sind bzw. vorgesehen sind. Diese wurden, soweit mir bekannt, beim zuständigen TÜV vorgestellt, geprüft und zugelassen. Letztendlich kommt dann der Einbau, der ja bewusst so gestaltet wurde, dass dies jeder der etwas technischen Sachverstand besitzt, ohne weiteres erledigen kann.

    Am Ende steht dann die Abnahme. Während dieser Abnahme wird der fachgerechte Einbau, nach Einbauanweisung durch den Hersteller begutachtet und abgenommen.

    Hier sollen u.a. die korrekte Lage des Motors, die richtige Verkabelung bzw. die ordnungsgemäße Führung des Hochvoltkabels auf korrekter Lage und Befestigung überprüft werden.


    Hier könnte man zum Beispiel eingreifen, indem man sagt, dass bevor das Hochvoltkabel an den Sitzbankakku angeschlossen wird, eine Sichtprüfung, vielleicht auch durch den Prüfer selbst vorgenommen wird. Sofern dieser den korrekten Einbau bestätigt, dann das Hochvoltkabel angeschlossen und somit der weiteren Funktionsprüfung zur Verfügung steht.


    Mehr eigentlich nicht, da die meisten Fahrzeuge ja bereits eine Typenabnahme, also Zulassung besitzen. Übrig bleiben die, wie z.B. in meinem Fall, die einen völlig neuen Aufbau oder Rekonstruktion eines Altfahrzeuges unternahmen und wegen der sowieso aussteheneden Abnahme (für die Erteilung einer Zulassung) eine Begutachtung durch den TÜV benötigten.


    Es gäbe also, wie ich es verstehe, zwei Varianten von Fahrzeugabnahmen.


    1. die alleinige Abnahme des Umrüstsets von SR oder

    2. eine Vollabnahme, Fahrzeug und Umrüstset von SR.


    Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.


    Gruß

  • Ich bin jedenfalls gespannt, wie lange die. Batterien halten und generell neugierig, was du erzählst.


    Und ich finds cool, dass du es machst. Wenn Otto und Benz sich von den Pferdebesitzern hätten aufhalten lassen, dann würden wir heut noch Droschke fahren.

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