Simson s50N Import oder nicht ?

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  • Nein du bekommst tatsächlich eine 60 km/h Zulassung dafür von der DEKRA.

    DEKRA stellt überhaupt keine Zulassung aus, die erstellen maximal ein Gutachten über eine 21er Einzeiabnahme zur Erlangung eine Betriebserlaubnis. :a_bowing:


    Die Zulassungsstelle erteilt die Betriebserlaubnis auf Grund des Gutachten oder auch nicht.

    und beim Gutachten als KKR mit 60km/h höchstwahrscheinlich nicht.


    Zulassungsstelle hier und in vielen anderen Landkreisen kommen , wenn mit 21er Gutachten für eine Simson da auftauchst,

    mit diesen hier https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/


    Was man daraus auch erlesen kann, das die Erteilung einer BE, beim Reimport nach bundesdeutsche Recht geht, nach diesen darf ein KKR vor Baujahr 2002 maximal 50km/h.


    Hier stellen die Dekra Prüfer erst gar kein 21er Gutachten einfach so aus für eine Simson und erklären einen das warum wieso(siehe link) .

    Gehst hier zur GTÜ oder TÜV, die erstellen dir den "Wunsch- Gutachten" aber die Zulassungsstelle erteilt BE dann nicht.


    Es muss nur entsprechend alles so sein wie bei einem deutschen Modell mit Hupe und beifahrerfussrasten.

    Soziusfußrasten müssen nicht dran, allerdings steht dann Solofahrzeug in den Papieren also Einsitzer.

    Hupe, Tacho dagegen schon, einfach gesagt es muss der StVZO/FZV entsprechen und technisch in Ordnung sein.

    Bedeutet aber auch das die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingehalten werden muss.

    Der Prüfer muss sich normalerweise davon überzeugen bei einer 21er Abnahme.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Würde es eine 50Kmh zulassung bekommen BauJ, 1978

    ?

    oder gleich ein ordentlicher 60ccm Zylinder drauf und dann als LKR Zulassen über die Prüfstellen

    Bei LKR stellen sich die Zulassungsstellen nicht so an wie bei KKR

  • 60ccm Zylinder beim M53 Motor :kopfkratz:

    Abgesehen davon, da musst du aber Prüfer finden der die dann mit ein 63er abnimmt und den einträgt.

    Da brauchst du eine Leistungsmessung usw.

    Blinker darfst dann auch mal schnell nachrüsten, sowie Enduro-Streben ....... und die Kennzeichenbeleuchtung so oder so.


    Da ist es einfacher die S50, mit einen M741 Motor als LKR abnehmen zu lassen, da Leistungsdaten vom S70 Motor offiziell bekannt sind.

    Bedeutet aber in der Regel Enduro-Streben nachrüsten und je nach Prüfer auch Blinker.


    Aber richtig, kannst ein Reimport als LKR abnehmen lassen und Zulassen,

    mit 50ccm und 60km/h.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • @Skull Tv

    Ich sammel FIN's von Re-Importen.

    Hast Du hier auch mal nach deiner Rahmennummer gesucht?



    Kannst Mir ja deine zusenden, dann nehme ich die mit auf.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

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