Simson mit cm50ccm

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  • Und so ist es nun mal nicht.

    Das ist "nur" eine auslaufenden Schlüsselnummern, die nicht an Neufahrzeuge vergeben werden darf.

    Man könnte ganz vereinfacht sagen, nach Baujahr 02.1992 darf diese Schlüsselnummern einen KKR nicht mehr zugeteilt werden.


    War da nicht mal was, :kopfkratz: hatte nicht die Zulassungsstelle, deine Simson einfach so mir nichts, dir nichts zum LLK genacht ?

    Jap, den im System gibt es die kkr 60kmh nicht mehr, da kann man dann nur ich ein LLK draus machen oder eben kkr 45kmh mit angepasster Höchstgeschwindigkeit.


    Bringt aber alles nix, denn der Umstand mit den Reimporten ist bekannt und wird eben nicht mehr so abgestempelt.



    Mfg ronny

  • Jap, den im System gibt es die kkr 60kmh nicht mehr, da kann man dann nur ich ein LLK draus machen oder eben kkr 45kmh mit angepasster Höchstgeschwindigkeit.

    Dazu schrieb hallo-stege mal was, meine ich mich zu erinnern. Dass einfach falsch eingetragen wird und niemand die richtige Nummer raussuchen wollte, oder irgendwas in der Art. Vielleicht schreibt er es ja nochmal auf.


    Meiner Meinung nach geht das so nämlich nicht. Dass eine alte Fahrzeugklasse mit Bestandsschutz einfach nicht mehr vergeben wird, wenn man mal aufs Amt muss. Siehe KKR mit 85km/h, oder LKR mit KKR-Schildgröße, statt Motorradkennzeichengröße (bauartbedingt). Da kommt es auch immer wieder zur Ahnungsloskeit auf der Seite, die das Bedienfeld benutzt.

  • Meiner Meinung nach geht das so nämlich nicht. Dass eine alte Fahrzeugklasse mit Bestandsschutz einfach nicht mehr vergeben wird, wenn man mal aufs Amt muss.

    Was auch so nicht ist.

    hallo-stege hatte mal geschrieben was der Grund ist

    Zitat:

    Das ist ein Fehler im Programm der Zulassungsstelle, d.h. die (örtlichen) Programmierer haben die auslaufenden Schlüsselnummern nicht übernommen.

    Passiert leider öfter, seit die Landkreise selbst programmieren (und sich dabei nicht an die KBA Richtlinien halten, wie gesagt, die auslaufenden Nummern gelten weiter, sind nur nicht für Neufahrzeuge)


    Bringt aber alles nix, denn der Umstand mit den Reimporten ist bekannt und wird eben nicht mehr so abgestempelt.

    Also wie du bereits geschrieben hattest, will die Zulassungsstelle die Ablehnung vom KBA.

    Und kannst du sagen wie dann weiter abläuft wenn da mit ein 60km/h Gutachten auftauchst ?

    Dann darfste wohl gleich wieder abtreten und muss das Moped nochmal bei der Prüfstelle vorstellen, damit ein Gutachten mit 50km/h erstellt wird, (der Prüfer müsste ja auch prüfen ob das Moped auch Bauartbedingt nur 50km/h läuft).

    und dann erteilt die Zulassungsstelle eine 50km/h BE ?

  • Was auch so nicht ist.

    hallo-stege hatte mal geschrieben was der Grund ist

    Zitat:

    Das ist ein Fehler im Programm der Zulassungsstelle, d.h. die (örtlichen) Programmierer haben die auslaufenden Schlüsselnummern nicht übernommen.

    Passiert leider öfter, seit die Landkreise selbst programmieren (und sich dabei nicht an die KBA Richtlinien halten, wie gesagt, die auslaufenden Nummern gelten weiter, sind nur nicht für Neufahrzeuge)

    Ja genau so war das.. Ich meine mich auch an eine Situation zu erinnern, wo ich selbst auf dem Amt war und die Schlüsselnummer einfach nicht mehr in die Eingabemaske reinpasste. Da mussten sie dann irgendwie rumtricksen und es dauerte eine gute Stunde. Aber ging..bzw musste gehen, da die sich bewusst waren, dass es früher auch ging.

  • Also wie du bereits geschrieben hattest, will die Zulassungsstelle die Ablehnung vom KBA.

    Und kannst du sagen wie dann weiter abläuft wenn da mit ein 60km/h Gutachten auftauchst ?

    Dann darfste wohl gleich wieder abtreten und muss das Moped nochmal bei der Prüfstelle vorstellen, damit ein Gutachten mit 50km/h erstellt wird, (der Prüfer müsste ja auch prüfen ob das Moped auch Bauartbedingt nur 50km/h läuft).

    und dann erteilt die Zulassungsstelle eine 50km/h BE ?


    Ich hab keinen Stempel bekommen, sie meinte ich brauch ein Gutachten als LLK oder kkr45, so war eben nix zu machen?



    Mfg ronny

  • Ich hab keinen Stempel bekommen, sie meinte ich brauch ein Gutachten als LLK oder kkr45, so war eben nix zu machen?

    Wieso 45km/h bei einen Baujahr vor 2002 ?

    Laut bundesdeutscher StVZO/FZV, darf ein KKR mit Erstinverkehrname vor 2002, 50km/h.

    Bei Zulassungsfreien Fahrzeugen gibt es keine Erstzulassung gibt, ist daher das Baujahr ausschlaggebend.

    Und wo das KKR erstmals in den Verkehr gebracht wurde, spielt da keine Rolle.

  • bei 50 nicht, das stimmt. Aber bei 60


    ach weil ich grade lese: bei Einzelabnahme spielt das nicht eine Rolle. Man kann auch einen kompletten Eigenbau abgenommen bekommen

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