Was nicht stimmt, es ist in dem Landkreis das Amt/Zulassungsstelle zuständig, in dem man als Wohnhaft gemeldet ist.
Jepp, zumindest auch im Saarland- desweiteren :
Hallo Herr Dillinger
hierfür bräuchten wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle, damit wir tätig werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Xfür U
DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Saarbrücken
und von der ZS:
Guten Morgen Herr Dillinger
Um Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Anweisung zur Erstellung eines Gutachtens gem. § 21 StVZO auszustellen
benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen.
Die Eigentumsverhältnisse müssen geklärt werden. Dazu benötigen wir den Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Von wem haben Sie das Fahrzeug gekauft? Hat der Vorbesitzer eventuell die Papiere noch? Ist ihr Verkäufer der letzte eingetragene Halter?
Typenschild mit Baujahr, Hersteller, Fahrzeugidentnummer
Sind alle Fragen geklärt, können Sie hier vorbeikommen um eine Erklärung an Eides Statt abzugeben und wir stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter u.a. Nummer mit mir in Verbindung setzen.
Zur Abgabe der Erklärung an Eides Statt ist eine telef. Terminabsprache sowieso erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Frau SonnenSturm
Landkreis Merzig-Wadern
Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde
Bahnhofstrasse 44
66663 Merzig
Da habt ihr es bedeutend besser.