Kann mir einer helfen

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  • Was nicht stimmt, es ist in dem Landkreis das Amt/Zulassungsstelle zuständig, in dem man als Wohnhaft gemeldet ist.

    Jepp, zumindest auch im Saarland- desweiteren :


    Hallo Herr Dillinger

    hierfür bräuchten wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle, damit wir tätig werden dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Xfür U

    DEKRA Automobil GmbH

    Niederlassung Saarbrücken


    und von der ZS:


    Guten Morgen Herr Dillinger

    Um Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Anweisung zur Erstellung eines Gutachtens gem. § 21 StVZO auszustellen

    benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen.

    Die Eigentumsverhältnisse müssen geklärt werden. Dazu benötigen wir den Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug gekauft haben.

    Von wem haben Sie das Fahrzeug gekauft? Hat der Vorbesitzer eventuell die Papiere noch? Ist ihr Verkäufer der letzte eingetragene Halter?

    Typenschild mit Baujahr, Hersteller, Fahrzeugidentnummer

    Sind alle Fragen geklärt, können Sie hier vorbeikommen um eine Erklärung an Eides Statt abzugeben und wir stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

    Gerne können Sie sich auch telefonisch unter u.a. Nummer mit mir in Verbindung setzen.

    Zur Abgabe der Erklärung an Eides Statt ist eine telef. Terminabsprache sowieso erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frau SonnenSturm

    Landkreis Merzig-Wadern

    Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde

    Bahnhofstrasse 44

    66663 Merzig


    Da habt ihr es bedeutend besser.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson


  • Da habt ihr es bedeutend besser.

    Nee, bei mir nicht, da läuft es schon seit längerer Zeit so.

    und das breitet sich offenbar von Landkreis zu Landkreis weiter aus.

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