Ja man bekomm für eine Export Papiere von der Dekra, aber nur als 45/ 50 km/h Zulassung.
Stimmt nur bedingt, siehe Anlagen. T = 60 (km/h)
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Ja man bekomm für eine Export Papiere von der Dekra, aber nur als 45/ 50 km/h Zulassung.
Stimmt nur bedingt, siehe Anlagen. T = 60 (km/h)
Alles anzeigenHier noch der Text einer Mail vom BKA bezüglich export:
vielen Dank für Ihren Antrag. Sie beantragen einen Nachweis über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für Ihr Fahrzeug erteilt wurde.
Bei Ihrem Fahrzeug S 51 N mit der FIN 50xxxxx handelt es sich um ein Exportfahrzeug. Ein Nachweis über eine ABE kann daher vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht ausgestellt werden.
Exportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a.S.) für den Kraftfahrzeugverkehr (z. B. bei TÜV/DEKRA) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a. a.S. feststellen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typengenehmigung
24932 Flensburg
Tel.: 0461 316-1652
Fax: 0461 314-1748
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kba.de
und ?
Alles bekannt.
Da ist auch zu lesen das die wissen das FIN 50xxxxx ein Exportmodell ist .
Welches Fahrzeug mit welcher FIN wohin gegangen ist wissen sie nach eigenen Angaben nicht!
auch wenn sie nicht wissen wohin es ging.
Stimmt nur bedingt, siehe Anlagen. T = 60 (km/h)
Ist bekannt das es Prüfer gibt die ein Gutachten mit 60km/h ausstellen und auch Zulassungsstellen die so eine BE erteilen,
aber gibt auch genau gut die das nicht machen bzw. nur mit 50km/h
Verstehe aber nicht was eine 21er Abnahmen jetzt mit deiner Ursprüngliche Aussage zu tun hat.
Genau! Das ist das was ich schon geschrieben habe,
keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.
Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid..
Wo hast du das geschrieben ?
Und warum sollte das KBA den Antragsteller auf die Nase binden ob da jemand schon einen Antrag gestellt hatte oder nicht
Davon abgesehen der schon mal Antrag gestellt hat weiß es, er teilt das nur den Käufer nicht mit das er keine Zweitschrift bekommen hat,
weil sich dann das Moped entsprechend schlechter verkaufen lässt.
Davon abgesehen der schon mal Antrag gestellt hat weiß es, er teilt das nur den Käufer nicht mit das er keine Zweitschrift bekommen hat,
weil sich dann das Moped entsprechend schlechter verkaufen lässt.
Exakt, das meine ich.
Wo hast du das geschrieben ?
#5
Exakt, das meine ich.
#5
Stimmt
aber verstehe nicht was daran ein Problem, ein generelles Problem sein soll ?
Stimmt
aber verstehe nicht was daran ein Problem, ein generelles Problem sein soll ?
Jetzt verstehe ich etwas nicht
Jetzt verstehe ich etwas nicht
Was daran ein Problem sein soll ?
" Keiner weiß doch ob für das Fahrzeug schon mal Papiere beantragt wurden und was dort angegeben wurde.
Derartiges teilt dir das KBA nämlich nicht mit, die wissen aber dann schon über das Moped bescheid.."
Sag ich doch. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Sag ich doch. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Doch. Nichts ohne Papiere kaufen. Is doch ganz einfach.
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