Willkommen in unserem Rechtsstaat...
Das heißt man braucht Diebesgut nur 5 Jahre verstecken, danach wird es für den Besitzer schwierig daran zu kommen, Weltklasse.......
Heißt es nicht!
Nur der Täter wird keine Strafe des Deliktes wegen mehr befürchten müssen.
Man differenziere zwischen Strafe und Schadensbeseitigung. Das eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
Anders gesagt: nur weil der Tatbestand verjährt ist, ist der Geschädigte immer noch rechtmäßiger Eigentümer und kann seinen Anspruch geltend machen.
Darum: Anwalt!!!