S51 vor langer Zeit gestohlen, mittlerweile wieder zugelassen

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  • Willkommen in unserem Rechtsstaat...

    Das heißt man braucht Diebesgut nur 5 Jahre verstecken, danach wird es für den Besitzer schwierig daran zu kommen, Weltklasse.......

    Heißt es nicht!

    Nur der Täter wird keine Strafe des Deliktes wegen mehr befürchten müssen.

    Man differenziere zwischen Strafe und Schadensbeseitigung. Das eine hat mit dem Anderen nix zu tun.

    Anders gesagt: nur weil der Tatbestand verjährt ist, ist der Geschädigte immer noch rechtmäßiger Eigentümer und kann seinen Anspruch geltend machen.

    Darum: Anwalt!!!

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • nur das man den Anwalt mit nen bisschen Pech selber zahlt. Und bis man dann zu seinem Eigentum gekommen ist, vergehen auch nen Haufen Nerven.

    Ich verstehe nicht wieso man gestohlene Fahrzeuge nicht einfach für immer in der Datenbank bleiben, und sobald sie irgendwie auftauchen einfach gleich sichergestellt werden....

  • Dann werden wir das wohl mal in Angriff nehmen - ich vermute, dass der jetzige Besitzer nicht der Dieb ist. Wenn doch, dann ists ziemlich dreist die S51 wieder zuzulassen. Danke Jungs :)

  • Uns wurde vor Jahren auch eine neu aufgebaute geklaut.

    Wie habt ihr das herausgefunden?

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

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