Originale DDR-Papiere

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  • Ich fahr übrigens nur noch mit Kopien rum ;)
    Die originale liegen daheim.
    Gerade Originalpapiere gibt's nie wieder.

    So werde ich es auch machen. Mir ist die Problematik mit der Kopie bekannt, aber die Cops (S-H) hier oben sind bisher immer sehr tolerant gewesen.
    Habe in anderen Foren auch schon den Vorschlag gelesen man solle die Papiere doch entweder unter der Sitzbank oder im Herzkasten lagern. Also noch einfacher kann man es potenziellen Dieben doch gar nicht machen ... das ist ja wie den Fahrzeugbrief im Handschuhfach liegen lassen. :lol:

  • einfache Version: Papiere am Handy abfotografieren, entweder du machst einen so vertrauenserweckenden Eindruck dass die Polizei sagt "passt schon" oder du zahlst eben und mußt sie auf der Polizei vorzeigen.
    Ob eine Kopie jetzt in Farbe ist oder schwarzweiß oder auf dem Handy ist egal. Kopie ist nicht das Original.
    Meine Papiere liegen gut gesichert wo keiner hinkommt.


    Hatte ich bis jetzt 2x (in den letzten 15 Jahren) und bisher gabs keinen Ärger.

    KR51/1, S50, S51, und einen Haufen MZ

  • Also noch einfacher kann man es potenziellen Dieben doch gar nicht machen ... das ist ja wie den Fahrzeugbrief im Handschuhfach liegen lassen.

    Weder der Auszug aus der ABE, noch der "Fahrzeugbrief" stellen Besitzansprüche klar.
    Ob die nun beim Fahrzeug sind oder nicht spielt rechtlich keine Geige.


    Der Besitzer der Fahrzeugpapiere ist noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Bitte nicht Besitzer und Eigentümer verwechseln, das führt schnell zu Verwirrungen.


    Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausübt. Kann, muss aber nicht gleichzeitig Eigentümer sein. Auch ein Dieb besitzt einen gestohlenen Gegenstand. Der Besitz ist dann aber Fehlerhaft.


    Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört. Oft also die Bank (Haus, KFZ) wenn man es über einen Ratenvertrag abzahlt.


    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Weder der Auszug aus der ABE, noch der "Fahrzeugbrief" stellen Besitzansprüche klar.Ob die nun beim Fahrzeug sind oder nicht spielt rechtlich keine Geige.


    Der Besitzer der Fahrzeugpapiere ist noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.

    stimmt. Trotzdem würde ich Papiere nicht im Fahrzeug lassen.
    Aber....was ist denn dann ein Eigentumsnachweis?

  • Der klassische Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde/-vertrag zum Beispiel.


    Andere Möglichkeiten der Eigentumsübernahme wie Ersitzen lassen wir mal außen vor.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört. Oft also die Bank (Haus, KFZ) wenn man es über einen Ratenvertrag abzahlt.
    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Das ist nicht richtig, die Bank ist bei eine Ratenvertrag nicht der Eigentümer, die hat es in der Regel das Haus, Auto usw. nicht erworben. Die Bank hat als Gegenleistung/Sicherheit für ein Kredit ein
    "Pfand/Pfandrecht" im Vertrag festgehalten, Damit man es nicht einfach verkaufen kann, wird beim Haus Grundbucheintrag gemacht oder beim Kfz der Brief einbehalten.


    Wenn der Kfz Brief weg ist, ist das ua. ein Punkt warum die Zulassungsstelle, eine "Aufbietung" gemacht, eh ein neuer ausgestellt wird.
    Damit jemand eventuell seine Eigentumsansprüche geltend machen kann.
    https://www.kba.de/DE/Zentrale…_blob=publicationFile&v=4

    Zitat von blaumeise

    In der ZB II steht extra drin, daß diese Papiere nicht als Eigentumsnachweis dienen können.

    Im Kfz Brief ist der Halter eingetragen und nicht der Eigentümer.
    Halter und Eigentümer kann die ein und die selbe Person sein aber auch zwei verschiedene.
    Schon deswegen kann kein Kfz Brief kein Eigentumsnachweis sein, wie auch nicht die Zulassung.


    Bei der BE Zweitschrift vom KBA wird man im Anschreiben dazu, darauf hin gewiesen das die BE kein Eigentumsnachweis ist.


    Von daher sollte klar werden/sein wie wichtig ein ordentlicher Kaufvertrag/Schenkungsvertrag ist.
    Damit auch, was man fürn Risko eingeht, wenn man ein Fahrzeug ohne Papiere kauft.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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