Simson Sl 1 Mofa und Papiere

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  • Moin,
    ich wollte Fragen (reine Neugier) wie es mit der Simson Sl1/2 Mofas mit den Papieren von der KBA aussieht.
    Da es ja bei den Mopedversionen von Simson häufig um irgendwelche Ungarnkisten etc. handelt, wird ja dringend davon abgeraten sich eine Simson ohne gültige Papiere anzulachen.
    (bin ja selbst auf son Dreck reingefallen, viel viel Geld Lehrgeld bezahlt und würde niemals ein Simson Moped ohne KBA Papiere mehr kaufen)
    Wie sieht es bei dem Mofa von Simson aus?
    Bekomme ich da von der KBA immer Papiere oder ist da auch das Problem mit den "Nö , ist nicht weil Export" angesagt?
    Wurden die Mofas überhaupt ins Ausland verkauft? (ist mir nicht bekannt)
    Mfg JPJF1995

  • Zitat


    Rechtliche Fragen
    Zu DDR-Zeiten wurde das Simson SL1 als Mofa zur Gruppe der „Fahrräder mit Hilfsmotor“ gezählt. Einziger rechtlicher Unterschied gegenüber anderen Kleinkrafträdern war, dass keine Verpflichtung zur Registrierung bei der VP bestand bzw. ab 1977 keine ABE vonnöten war. Es bestand aber sowohl Haftpflichtversicherungs- als auch Führerscheinpflicht.[2] Laut Einigungsvertrag werden Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR auch in der BRD als Fahrräder mit Hilfsmotor anerkannt.[3] Der entsprechende § 18 der StVZO wurde im Jahr 2007 gestrichen. Seitdem muss demnach auch für das Simson SL1 eine Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Diese kann beim Kraftfahrtbundesamt beantragt werden.

    Quelle ist "nur" Wiki, aber manchmal stimmt ja auch was da drin steht. ;)
    Ich verstehe das so, dass vor 2007 sowieso keine ABE vorhanden gewesen ist, für das SL1 Mofa. Somit müsste das KBA also nun eine neue im Gesetzesrahmen der BRD ausstellen.

  • Steht doch auf der KBA Seite das es für'n SL1 auch eine Zweitschrift gibt und da steht auch für welche. :a_bowing:
    Kurzum, bei Reimporte ist dem zur Folge auch eine 21er Abnahme nötig.
    Solange es nur 25km/h fährt, sollte das kein Problem sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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