Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt

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  • "Unfallgegner ist beim gleichen Verein versichert" hatte ich auf Seite 1 gelesen.... also doch nicht?

    Ist nicht wirklich relevant, eher unschöner, da die Versicherung - welche ist es eigentlich - auch die Daten der Maschine vom Dings hat.


    Da Dings sicherlich keine Vollkasko auf die TS hat, somit Quotenvorrecht nicht nutzbar ist, ist das egeal, wo der Gegner versichert ist.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Sind die Nordfranken mit der schwarzen Burg auf gelbem Wappen.
    Die Daten hätten sie ohnehin gekriegt und hatten sie auch schon, als ich den Unfall für den recht unwahrscheinlichen Fall der Fälle meiner Versicherung melden wollte.
    Da ich in dem Moment die VS-Nummer nicht parat hatte, führte die Eingabe des Kennzeichens der TS sofort zum Eintrag der Schadensmeldung durch den Halter des verursachenden Fahrzeuges.


    Was den Gutachter angeht, so wird dieser vom Ziel der Feststellung einer Reparaturwürdigkeit des Schadens in Kenntnis gesetzt.
    Dann muss ich nur noch den Anwalt überzeugen, diese Planke mit der 130%-Regelung zu betreten.


    Ach Niggö, falls Du noch hier noch mit liest: Die Anfrage ist inzwischen Gegenstandslos. Hab da was gefunden.

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  • Die Planke mit der 130%-Regelung sollte der Anwalt als Verkehrsrechtler drauf haben.


    Tja, die Versicherung mit der Veste drauf - ist toll, wenn man nur ausschließlich eine simple Haftpflicht braucht, da billig.


    Den Ärger hat dann in dem Fall der Geschädigte...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Die Planke mit der 130%-Regelung sollte der Anwalt als Verkehrsrechtler drauf haben.


    Tja, die Versicherung mit der Veste drauf - ist toll, wenn man nur ausschließlich eine simple Haftpflicht braucht, da billig.


    Billig, damit der Kaffee noch drin ist ;)
    Stell sich die Frage für wen, für den Geschädigten sicher nicht.....

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Billig, damit der Kaffee noch drin ist ;)
    Stell sich die Frage für wen, für den Geschädigten sicher nicht.....

    Das Kaffeegeld für die Simse bekommt jedes Jahr der Makler der Gelben und ich bekomm dafür einen Kaffee.


    Für die TS geben die nichtmal ne Teilkasko. Aber was solls - mit den paar Kröten für die Haftpflichts der Zweiräder spart man genug für ne Verkehrsrechtsschutz dazu.
    Die dann natürlich nicht bei DENEN ;)

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Das Gutachten ist anwesend. Reparaturkosten werden auf gut 1.000er über Wiederbeschaffungswert eingeschätzt. Da hat die letzte Farbschicht maßgeblich den Wert gemindert (lässt sich aus dem Gutachten zumindest so interpretieren). Ich denke, in ihrem grünen Rock wären 200 mehr drin gewesen.
    Restwert liegt bei exakt genau Null.
    Mit der 130%-Regel dürfte ich noch 500€ zur Begleichung der Reparaturkosten selber latzen. Da im Gutachten keine Reparaturfreigabe bescheinigt wurde, wird das mit der 130%-Regel ohnehin nix.
    Nun lassen wir das Verfahren mal rollen und den Anwalt das Maximum aus der Sache holen... :popcorn:


    ...und in der Zwischenzeit nach mal in Richtung Spreewald schielen...

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    Einmal editiert, zuletzt von DitFroschN ()

  • 0 Restwert ist ja schon mal nicht schlecht, dann kannst du die Maschine zumindest ausschlachten, bzw. mit Tauschrahmen wieder aufbauen.
    Kommt jetzt eben auf den Zeitwert an.... evtl. auch an Nutzungsausfall denken!

    KR51/1, S50, S51, und einen Haufen MZ

  • Ich glaube, der Zeitwert spielt keine Rolle, da der Wiederbeschaffungswert anhand des gegenwärtigen Zustandes und eingereichter Wartungs- und Reparaturrechnungen festgesetzt wurde.
    Ich werd's ja sehen...

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  • Schrieb rüber, aber erst in einem Monat.
    Jetzt geht's erstmal in Urlaub.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

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