Nicht mehr ? Das konnte man noch nie,
abgesehen davon das es mittlerweile auch Fälschung von den KBA-BE gibt.
Wenn das Moped eine echte hat, dann ist doch gut, nur halt weg kommen darf die nicht.
Eine neue bekommt man nicht wieder vom KBA für Reimport, auch wenn die eine schon mal eine für diesen ausgestellt haben.
Was mich einerseits wundert solange keine Falschen Angaben gemacht wurden (wie z.b das H/CS verschwiegen). Andererseits verständlich weil es ja nur eine BE geben kann, wenn das Fahrzeug auch in der DDR im verkehr gewesen ist. Meine persönliche Meinung ist halt trotzdem die, dass wenn das KBA schon bestätigt hat das dass KTA damals eine ABE , das diese dann auch gültig sein sollte, sofern keine falschen angaben gemacht wurden. Das dürfte das KBA ja mittlerweile wissen, ob da jemand damals ein offensichtliches Export Merkmal weggelassen hat, oder ob einfach keine vorhanden waren.