Moin,
Hab mir ne Schwalbe KR51/1 gekauft, es sind alte Papiere dazu.
Die KTA Nummer ist entweder 980 oder 930 - da ist genau der Stempel drüber.
In diesen Papieren ist die Höchstgeschwindigkeit nicht vermerkt und auch nicht vorgesehen.
Es ist auf der 2. Seite ein Stempel "Berechtigt zum Mitführen eines Anhängers Höchsrtgeschwindigkeit 40"
Mopped wurde 79 in Betrieb genommen, der Stempel ist mit 89 datiert - also nachträglich.
Auf der Seite des KBA ist vermerkt, keine ABE für Beschränkung auf 40kmh.
Hat das für mich was zu bedeuten?
Gilt das dann nur für Anhängerbetrieb, oder fürs ganze Mopped - oder für irgendeine Importgeschichte?
Hängerkupplung ist keine dran und die Steckdose habe ich abgebaut.
Bei meiner anderen KR51/1 sieht die Betriebserlaubnis anders aus, mit Vermerk 60kmh.
Macht es Sinn, neue Papiere zu beantragen, weil die alten schon zerfleddert sind?
Kostet glaub ich 10 Euro wenn man keine mitführt.
Und was hat es eigentlich mit Fernlicht auf sich?
Ich habe noch keine 51/1 mit Fernlicht gesehen - zumindest nicht mit der originalen U Zündung mit 15W Lichtleistung. Schalter ist vorhanden, Kabel auch, aber der Sockel hat nur einen Kontakt.
LG
Chris