Vorgehensweise bei Rahmentausch und Änderung der FIN

Wie im Falle eines Rahmentausches zu verfahren ist, regelt eindeutig § 59 StVZO (Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und zwar sowohl für die Verwendung eines gebrauchten als auch eines neuen Rahmens:


Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...

"muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist


1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.


Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug Identifizierungsnummer trägt."


Einschlagen darf die FIN z.B. ein KFZ-Meisterbetrieb, der auch die entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle ausstellt (das war früher für die bei den weggerosteten KFZ-FIN´s z.B. bei Opel und Ford Tagesgeschäft). TÜV und Dekra können das vielleicht auch, aber das ist nicht deren Kerngeschäft. Dafür können sie TP-Nummern (das sind Fahrgestellnummern von der "Technischen Prüfstelle") vergeben. Das betrifft Neufahrzeuge und diesen Fall hier:


"(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."


Die Zulassungsstelle muß immer mit ins Boot genommen werden, denn sie muß die Tatsache, daß die FIN neu eingeschlagen wurde und ein neuer/gebrauchter Rahmen verwendet wurde, selbstverständlich in die Fahrzeugpapiere eintragen. Gibt es diesen Eintrag nicht, bekommt man bei der nächsten Polizei- oder Zollkontrolle mit großer Wahrscheinlichkeit ein echtes Problem.


Das TÜV, Dekra etc. nur ganze Fahrzeuge begutachten dürfen, ist - denke ich - ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Denn wie will der Prüfer anhand des Rahmens die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges feststellen oder gar eine Probefahrt machen ???




Erstellt von hallo-stege