Hey Leutz!
Das Kennzeichnen eines Fahrschulfahrzeugs dient der Kenntlichmachung einer Ausbildungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr. Das Schild "Fahrschule" dient vor allem der Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer, besondere Vorsicht, Rücksicht und Umsicht walten zu lassen, da der Lenker dieses gekennzeichneten Fahrzeugs noch nicht wie die durchschnittliche Gesamtheit der Kraftfahrer reagieren könnte.
Wird dies Schild nicht angebracht, und der Fahrschüler baut einen Unfall, kann der Fahrschüler für keinen Schaden belangt werden. Steht ein Fahrschulfahrzeug im Parkverbot, ist das Knöllchen nur für den Fahrlehrer, und nicht für den Fahrschüler...
Das Kennzeichnen von Baufahrzeugen dient ebenso der Verkehrssicherheit, da z.B. in Autobahnbaustellen dieses Fahrzeug aus der eigentlichen Fahrspur ausscheren könnte, um in den Baustellenbereich einzufahren...
Keines der von Andy-Peer genannten Magnetschilder kann vor einem "Knöllchen" schützen, da für die Ausnahmegenehmigung für Parkverbote lokal, also auf Stadt- oder Gemeinde, bzw. Landkreisebene zunächst für das Fahrzeg oder gar Flotte von Fahrzeugen beantragt werden, und vor allem stichhaltig begründet werden muss.
Die Verwendung der Magnetschilder mit Namen militärischen Diensten, oder BOS, also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ohne "Mitgliedschaft" in selbigen kann neben dem "Knöllchen" fürs Falschparken außerdem als Amtsanmaßung ausgelegt werden....
Magnetschilder sehen eh komisch anner Simson aus... 
Greetz
FOXX