Beiträge von LeSmou

    Ich drufte nach der Kontrolle weiter nach Hause fahren. Waren auch nur noch ca. 1100 m. Sprich das ganze hat sich fast vor meiner Haustür zugetragen.


    und jetz soll dir der polizist kurz erklären warum er dich hat weiterfahren lassen. fahren ohne führerschein wäre fahren ohne führerschein. egal ob es 40 m, 1100m oder 100km von zu hause aus weg ist. wenn er der meinung ist dass du mit deinem führerschein das ding net fahren darfst, hat er dafür zu sorgen dass du damit nicht weiterfährst. ganz davon abgesehen dass er aufm holzweg is...is ja fast so als würde man jemanden bei nem bruch erwischen, erstmal die anzeige aufnehmen und den einbrecher dann erstmal weitermachen lassen. straftat ist straftat. das würde ich auch so den staatsanwalt mitteilen (aber bitte auf die formulierung achten! net unbedingt schreiben "ich bin heimgefahren, der hätte mich doch aufhalten müssen" eher "Trotz der Anschuldigung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durfte ich, die restlichen 1000m bis zu mir nach hause, unbehelligt mit meinem möp fahren. Inwiefern dies mit den Anschuldigungen des Polizisten XXX vereinbar ist bitte ich zu prüfen."). fakt ist der hätte dich mit getuntem möp und ohne fahrerlaubnis keinen meter fahren lassen dürfen. is egal ob du wirklich 80 gefahren bist, getuned ist oder nicht: der polizist war der meinung dass es so ist (sonst gäbs die anzeige nich) und muss auch danach handeln.


    anrufen is eher kontraproduktiv...stell dir mal vor bei dir rufen am tag ein paar dutzdend leute an und sagen dir dass du unrecht hast...was wird da wohl am ehesten bei dir passieren?


    man solte mal galileo fragen ob die mal ein bericht darüber bringen können , die können doch eh nichts anderes als ständich die selben beiträge zu bringen (meistens übers esen oder elektrogeräte die kein mensch braucht).


    galileo überprüft dann wohl eher ob man mit ner simme n looping fahren kann oder sowas...oder ob man mit einem bananenanker besser abbremsen kann als mit mit einem stab aus balsaholz...richtig sinnvolles gab es da noch nie...

    btw: afaik hättest gar nicht zur polizei müssen bzw. hättest dich auch einfach reinsetzen können und gar nichts sagen (allgemein zu empfehlen bei umgang mit der rennleitung). bist zu keinerlei aussage bei der polizei verpflichtet.
    wikipedia ist ein schlechter scherz. da kann man vielleicht mal kurz nachschauen um einen überblick zu erhalten wie es wahrscheinlich vielleicht ist. alles weitere muss durch fundierte quellen geprüft werden. nicht umsonst sagt selbst der wikipedia-gründer dass studenten wikipedia nicht benutzen sollen bei ihren arbeiten.


    das mit an die polizeidienststelle schreiben oder anrufen find ich nicht so die riesenidee. da kann ganz schnell die trotzreaktion kommen. ausserdem glaube ich zudem dass er die dienstnummer/name des betroffenen polizisten nicht ohne weiteres weitergeben darf (schaut mal eben einer bei wikipedia? *hüstel*). würde eher auf den SA warten und dann evtl. ein sauber verfasstes schreiben im namen der gesamten community verfassen und dort hinschicken. letztendlich entscheidet der SA was weiter passiert...die polizei hat damit nun nichts mehr am hut.


    ich hoffe einfach mal dass du uns mit den max. 65 km/h keinen bären aufbindest. ich gehe mal nicht davon aus. aber es gehört schon so viel dummheit und ignoranz dazu, um 80-90 km/h vom tacho abzulesen obwohl es knapp über 60 waren...
    i mein welchen grund haben zwei polizisten irgendjemanden ans bein zu pissen den sie gar nicht kennen? der richter wird sagen: gar keinen. insofern haben sie recht. nach dem motto so dumm können die nicht sein, immerhin sind sie verbeamtet! aber natürlich kann es so sein. hoffe der SA und/oder der richter erkennt dies bei zeiten.
    ansonsten besteh einfach du auf einer möglichst zeitnahen vorführung des fahrzeugs. sollense sich draufsetzen und ne runde drehen...wennse den irschenberg runterbretten schaffense vielleicht sogar die 90...


    andere frage noch: was hast du gemacht nachdem sie dich angehalten hatten und die sache erstmal geklärt war? haben die dich einfach weiterfahren lassen oder hast schieben müssen? mich würde ersteres so langsam nicht mehr wundern bei diesem gespann...

    würd auf jeden fall erstmal ne dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und dann mal auf das schreiben vom SA warten. vielleicht hat der ja ahnung von der materie...falls nicht: anwalt nehmen und v.a. fristen achten
    ansonsten find ich die sache rel. einfach. es wird keine genaue messung der geschwindigkeit geben. kann ich mir jedenfalls nur schwer vorstellen...die haben dein möp nicht beschlagnahmt also kannst den auspuff ohne probleme noch umbauen. beweissicherung hat quasi nicht stattgefunden, vor gericht is da mMn nichts verwertbar. was denn auch? is ja alles im grünen bereich. im endeffekt wird das verfahren eingestellt. mach dir da mal keinen kopp. so weit sind wir in deutschland dann wohl hoffentlich noch nicht, dass da jeder dorfpolizist mit so einem schwachsinn durchkommt.


    2 sachen sind traurig an der sache: dass der grünspargel keine ahnung hat (spätestens bei der anhöhrung sollte der informiert sein) und dass für sowas mal wieder steuergelder verschwendet werden.

    *juhu*
    es ist vollbracht
    habs heut einfach nochmal versucht. diesmal mit kollegen der dagegengehalten hat (sonst schiebts die schwalbe weg...) und dann mit großer ratsche nei...einmal kurz knack und schon war die schraube gelöst.
    hab inzwischen auch beim ersatzmotor den deckel abgenommen. hier genau das gleiche...die schrauben muss jemand mit ratsche und voller kraft angezogen haben. und warum macht man das: weil es nicht dicht war...also kräftig die schrauben anziehen und weil das immernoch nichts gebracht hat den ganzen deckel mit silikon einmal rundherumg abdichten... leute gibts...
    naja ich kann jetzt jedenfalls den großen deckel wechseln, damit is die sache mit dem kleinen deckel auch erledigt... muss ich nur noch dichtung bestellen..


    und wen es interessiert: hier der übeltäter



    Der Auxburger kommt nicht nach Suhl. Er war nämlich gestern am Rennsteig 72,7 km zu Fuß, und jetzt ist erstmal wieder genug mit Thüringer Wald :D


    LeSmou, brauchst auch noch Fahrstunden? ;) Im Ernst, mit 1-km-Kurzstrecken wirst du eher nicht unter 3 kommen, auch wenn wir die restlichen Wehwehchen noch beseitigen - Kette, evtl. auch schleifende Bremsen, seltsame Fahrweise, ...

    seltsame fahrweise? :a_zzblirre:
    eher :dance:

    Als Mit-Augsburger mit artverwandter Maschine muss ich sagen: Mehr als 3,5 sollten's nie werden, auch nicht in unserem Stadt"verkehr" mit Ampel alle fünfzig Meter ... seit Umbau auf 16N3-Vergaser bleibe ich sogar immer unter 3,0.

    also die 3,5 grenze schein ich doch nicht zu packen
    65 km standen eben auf der uhr und musste 2,45 liter benzin nachfüllen bis randvoll...macht ergo 3,77 l auf 100 im stadtverkehr. das is schonmal ne deutliche verbesserung gegenüber vorher.
    alles andere schieb ich mal eben auf meine fahrweise und die strecken die ich fahre. recht viel vollgas von einer bis zur nächsten ampel, recht oft kurze 30er zonen die ich natürlich auch einhalte, der weg zur arbeit is gerade mal 1 km, zur fh das gleiche in grün...
    ich fahr jetz den tank mal leer....bei dem wetter machts aber net so riesig spaß gerade...


    edit: kette is glaub ich auch mal fällig...kettenkasten is im eimer, der kettenschutz hängt bissl runter und die neuste isses au nimmer...scho wieder was bestellen... :S

    hab selten so einen langen satz gesehen
    gut, mit rechtschreibung haben so einige ihre probleme. manche können nix für, anderen ist es einfach vollkommen egal. aber: selbst legastheniker wissen dass irgendwann mal ein punkt kommen muss. kann man ja nicht lesen das zeug :doofy:


    ansonsten: SuFu benutzen, das thema gabs glaub ich schon oft genug.


    PS: die suche kann nur etwas finden wenn es auch richtig eingegeben wird :i_troest:

    der empfohlene luftdruck liegt vorne bei 1,25 bar und 1,5 bar hinten
    im soziusbetrieb 1,25 und 2,5
    für meinen geschmack (und auch körperlich bedingt^^) bisschen zu wenig. fahre momentan vorne 2 und hinten etwa 2,3
    im endeffekt selbst ausprobieren was am besten taugt. auch bissl auf den reifen selbst schauen. wie sich der hersteller das gedacht hat mit dem profil und wo dieses aufliegen sollte um das optimum zu erreichen. zu wenig druck is nix, zu viel genauso wenig.

    nur ein paar anmerkungen meinerseits:
    1. garantie und gewährleistung sind grundverschiedene dinge. garantie ist eine freiwillige leistung. wenn man garantie gibt wird das dazugeschrieben. gibt es keine muss auch nicht erwähnt werden dass es keine gibt. gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. privatverkäufer können die gewährleistung ausschliessen (da gibt es weder ein EU recht noch wäre dieses neu...das is ganz einfach BGB). beim ausschluss der gewährleisung muss man auch die formulierung richtig wählen. ein überprüfen der angabe des verkaufers würde sich evtl. schon lohnen.


    2. geht es hier gar nicht um gewährleistung, sondern dass offensichtliche mängel nicht erwähnt wurden. bekannte mängel müssen in der artikelbeschreibung klar kenntlich gemacht werden. anhand der beschreibung kann man durchaus von einem fahrtüchtigen zustand ausgehen. auch wird nicht ausdrücklich(!) geschrieben dass eine besichtigung erwünscht ist. die formulierung lässt eher darauf schliessen dass der verkäufer bewusst mängel unterschlägt. ganz nach dem motto "wer es nicht anschaut ist selber schuld, ich schreib hier doch net alle mängel rein".
    fast alle mängel die du aufführt hätten aufgeführt werden müssen oder aber wenigstens darauf hingewiesen werden, dass das fahrzeug weder fahrbereit noch sicher ist. wurde beides unterlassen.
    insofern dürfte insgesamt §434 BGB Sachmängel weiterhelfen.


    würde auf rückabwicklung des vertrages pochen oder aber die entsprechenden reperaturkosten verlangen. versandkosten dürfte der verkäufer dann selbst tragen müssen würde ich meinen.
    am besten einen anwalt fragen. kostet zwar erstmal aber so ne erstberatung geht erstmal net so riesig ins geld. falls du geringverdiener oder ähnliches bist kannst dir auch n beratungsschein vom amt holen. ich bin absolut sicher dass die artikelbeschreibung insgesamt fehlerbehaftet ist und du da sehr gute chancen hättest.