du hast das recht einen gutachter zu beauftragen, der von der gegnerischen versicherung getragen wird. War die Frau alleine? Wenn Ja und sie es dann vor Polizei leugnet steht Aussage gegen Aussage, es sei denn du hast einen Zeugen.
Mit dem Gutachten kannst du dann entweder die Raparatur von der gegnerischen Versicherung bezahlen lassen, oder dir das Geld dazu auszahlen lassen. Ob Totalschaden oder nicht: Du hast das Recht auf eine Reparatur. Bei mir war es so, dass ich Recht hatte und dann hab ich gleich die Polizei gerufen und gut war. dann gutachter totalschaden und der gutachter hat das gutachten der gegnerischen versicherung vorgelegt. danach noch ein gespräch mit versicherung geführt, billiger für die versicherung kommt es wenn sie den schaden reparieren lassen, aber du willst den schaden AUSGEZAHLT haben. Wie hoch die Summe sein wird, hängt von der Sorgfalt deines Gutachters ab. Er berechnet alle Werkstattkosten und die höhsten Materialkosten.