Da hat man mit dem SL wirklich Pech gehabt, d.h. man braucht wegen der 5 km/h zuviel in den Papieren einen beleuchteten Mopedanhänger (außer man findet einen Fahrradanhänger, der nachweislich! vor April 1961 in Verkehr gekommen ist; - so einen suche ich auch noch!!!).
An ein normales Mofa, das nur 25 km/h Höchstgeschwindigkeit in den Papieren hat, darf man einen Fahrradanhänger machen (der in der brd nicht beleuchtet sein muß!). Quelle siehe oben.
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