ZitatAlles anzeigenOriginal von Charles:
das ist durchaus von Interesse: wenn du die Urteilsbegründung hast, ich bräuchte den Teil:
\"Der Knackpunkt war dabei eben das Gesetz, das vorschreibt, daß man auch mit nur einer Bremse (und nur mit der Bremse, also auch ohne Gangschaltung, Kupplung und Fußsohlen) vollständig zum stehen kommen können muß.
Und da meine Vorderbremse so lasch war, daß man die Schwalbe bei angezogener Bremse mit etwas Kraft weiterschieben konnte, sei damit halt der Tatbestand einer \"erheblichen Gefährdung\" vom Gesetz her erfüllt.\"
in schickem Amtsdeutsch und am besten noch mit dem Gesetz dazu.
damit hätte man dann nämlich ein richterliches Papier wonach es per Gesetz ausreichend ist beide Bremsen zum blockieren bringen zu können, um dem Gesetz Genüge zu tun
und damit kann dich dann keiner mehr wegen mangelhafter Bremsen aus dem Verkehr ziehen (sofern die Bremsen halt blockieren)
die Frau weiß noch gar nicht was für\'n riesen Gefallen sie uns mit der Aussage getan hat
wegen deiner Rennerei und den drei Punkten tut\'s mir natürlich leid, aber so \'ne richterliche Aussage ist echt mal wirklich brauchbares um uns vor solchen Mitarbeitern der Rennleitung wie du begegnet bist ein wenig mehr zu schützen
Ich weiß nicht, ob ich da ein schriftliches Urteil bekomme (vor allem, wenn - wie zu erwarten - das Rechtsmittel - weil \"keine Erfolgsaussicht\" - nicht zugelassen wird.
Nun war das ja eine blutjunge Richterin, und ich weiß nicht, ob die das jetzt wirklich vorher nachgeschlagen hat; aber so wie ich das verstanden habe, ist das o.g. aus dem Gesetz zu entnehmen (vielleicht aus aus der Kommentierung des Gesetzes, evtl. mit einschlägigen Urteilen).
Jedenfalls beruft sich wohl auch der Gutachter, von welchem der Bulle erzählt hat, darauf.
So braucht es also nicht unbedingt den schriftlichen Urteilstext gegen mich, weil der ja dann nur das wiedergeben würde, was woanders ohnehin schon steht.
Ich bekam den Streß ja eben deshalb, w e i l meine Vorderbremse nicht blockierte (im Gegensatz zur hinteren, mit welcher er deshalb zufrieden war).
Ich hatte ihm erklärt, daß ich das extra so will, daß es nicht zu einer Blockade kommen kann, weil mir das als Ohne-Helm-Fahrer zu gefährlich ist; denn in normalen Situationen kann man das zwar dosieren, aber in einer Gefahrensituation denkt man vielleicht nicht daran und zieht im Schock voll die Bremse. Das hat wegen der selbstverstärkenden Wirkung der auflaufenden Backen dann ein Blockieren zur Folge, wobei es einen nach vorne über das Moped werfen kann (für Helmfahrer nicht so das Problem).
Dazu hatte ich vorher dem Gericht auch einen Internetauszug ausgedruckt und zugeschickt gehabt (anklicken):
http://www.fahrtipps.de/motorr…remse-vorderradbremse.php
Darin heißt es u.a.:
ZitatBei einer Vollbremsung (8 m/s²) übernimmt die Vorderradbremse 82,5 % der Bremskraft und die Hinterradbremse 17,5 %. Bei wesentlich höherer Verzögerung - sofern die Fahrbahn griffig und trocken ist, wird die Bremsverteilung komplett auf die Vorderradbremse übertragen und im Extremfall wäre ein Überschlag die Folge.
ZitatOriginal von frogga:
abgesehen davon weiß man als simsonfahrer, wie die bremsen am eigenen fahrzeug sind und fährt ja dann auch dementsprechend.
Nicht nur das, sondern es ist eben auch lebensfremd, ein Gesetz pauschal so zu gestalten, daß andere Umstände wie ein Getriebe und eine Kupplung, womit man die Geschwindigkeit verzögern kann, sowie die Fußsohlen für die letzte Rollbewegung bei einem Zweirad ausgeschlossen werden, ebenso wie der Umstand, daß z.B. bei einer 2er-Schwalbe die hintere Bremse gar nicht plötzlich ausfallen kann.
Nun, ich werde jedenfalls weiter auf dem Laufenden halten.