Habe gerade etwas seltsames herausgefunden:
Im Bußgeldkatalog sind unter dem Punkt im Bußgeldkatalog, der bei mir im Bußgeldbescheid angegeben ist, tatsächlich nur 50 Euro vorgesehen!:
Zitat
214
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt,
insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von
Fahrzeugen
§ 30 Abs. 1
§ 69a Abs. 3 Nr. 1
§ 38
§ 41 Abs. 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4, Abs. 16, 17
§ 43 Abs. 1 Satz 1
§ 69a Abs. 3 Nr. 3, 9, 13
214.1
bei Lastkraftwagen oder
Kraftomnibussen 100 EUR
214.2
bei anderen als in Nummer 214.1 genannten
Kraftfahrzeugen 50 EUR
Alles anzeigen
Im Bußgeldbescheid wurden da aber entgegen des Bußgeldkataloges einfach willkürlich und entgegen der Quellenangabe 75 Euro festgesetzt!!!
Der Bußgeldbescheid war also tatsächlich vollkommen rechtswidrig, - auch wenn ich das beim Einlegen meines Widerspruches noch gar nicht gewußt hatte!
Die Richterin hat in ihrem Urteil also lediglich das Bußgeld auf die im Katalog vorgesehe Höhe minimiert.
Wäre ich also auf das Geschreibsel ihres Vorgängers oder auf ihr Gelaber vor dem Urteil eingegangen, ich solle doch meinen Widerspruch zurückziehen, weil sonst noch Gerichtskosten dazukämen, hätte ich damit ein Bußgeld in unzulässiger, weil gegen den Bußgeldkatalog verstoßender Höhe rechtskräftig werden lassen!!!
Von daher mein Rat an alle, die einen Bußgeldbescheid bekommen:
Macht Euch die Mühe, im Internet die im Bußgeldbescheid genannten Paragraphen und Nummer nachzusehen und zu vergleichen!!!