Hallo, vielen Dank erst mal für die Antwort!
Was die Rechtslage betrifft, so habe ich folgendes Gefunden:
"Simson-Mopeds (Kleinkrafträder) benötigen nach § 54 StVZO keine Blinker, da sie als Kleinkrafträder von der Pflicht zur Ausstattung mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgenommen sind. Sind Blinker jedoch bereits verbaut, müssen sie funktionieren. Wird ohne Blinker gefahren, muss die Fahrtrichtung per Handzeichen angezeigt werden."
Und:
"Auch bei Modellen, die ab Werk Blinker hatten (z.B. S51 B), ist ein Abbau nach § 54a StVZO grundsätzlich erlaubt."
Allerdings möchte ich hierbei niemanden belehren, schließlich muss am Ende jeder selbst wissen, ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.
Wie bereits gesagt, danke für die Antwort, allerdings hilft sie mir bei meiner Ursprünglichen Frage/ Problemstellung nur bedingt.
LG