Typenschild sagt erstmal wenig über reimport oder nicht aus.
Würde nix ohne echte Papiere kaufen
Typenschild sagt erstmal wenig über reimport oder nicht aus.
Würde nix ohne echte Papiere kaufen
Da das "S" grün ist, sollte der Deckel von einer S70 sein.
Stimmt, nicht nachgedacht.
Sowas ist nochmal deutlich mehr Wert. Den würde ich unbedingt erhalten, mit Owatrol oder ähnlichem Konservieren, vorher eventuell den Sticker über dem Abziehbild entfernen.
Aber der hat ja auch seine Geschichte
Die Lacksets unbedingt erhalten.
Ist viel Wert und sieht einfach gut aus. Schade, dass es 21 Unterschiedliche Deckel sind.
Der Enduro Deckel ist dabei richtig Asche Wert. Ist halt Enduro
Die Sätze sind einfach in sich wiedersprüchlich.
ohne Rahmen mit eingeschlagener Nummer ist diese Fin nicht mehr zu gebrauchen, was ist daran nicht zu verstehen?
Bilder helfen.
Vom Typenschild und vom ganzen Moped
Mein Lieber, ich will hier nicht meine Sachlichkeit verlieren, aber an deiner Stelle wäre ich vorsichtig.
Du brauchst nicht die Moralapostel sein, insbesondere nicht bei solchen Beiträgen deinerseits.
simsonforum.de/attachment/43022/
Und nur weil du denkst, dass du das System dribbelst, indem du klappe mit einer 14 schreibst, bist du nicht besser
Und kann man bei tüv stellen gegenenfalls ein Gutachten machen? Zb GTÜ.!?
Das Problem ist erstmal das oben genannte und zweitens ist und wird dieses Gutachten nie rechtskräftig, da deine Rahmennummer nie legal auf
den Rahmen gekommen ist
Ich glaube du missinterpretierst da stark etwas.
Die Vergangenheitsklausel bezieht sich auf das in den Verkehr kommen und darauf, dass sie im Sinne der DDR
ein Kleinkraftrad waren.
Dadurch, dass es auch in der ddr einen Führerschein für größere Fahrzeuge gegeben hat, ist das irrelevant.
Außerdem gilt Deutsches Recht, was aktuell gilt. Dieses besagt, dass Mopeds 60 fahren dürfen, wenn sie weiterhin als Kleinkraftrad eingestuft worden.
Sonst wäre das Moped NICHT mehr Zulassungsfrei, da es ein Leichtkraftrad war.
Sprich die Fzg Klasse muss damals wie heute eben gleich sein.
Weil ein Leichtkraftrad kein Kleinkraftrad ist
Die Zulassungsstelle darf nicht 60kmh Stempeln, sondern nur 50. Da ist das Problem.
Der Einigungsvertrag sagt dabei das:
"[...]sofern die Mokicks vor dem 28. Februar 1992 nach den in der DDR geltenden Vorschriften in Verkehr gekommen sind."
Sprich das ist nicht egal, wo sie herkommt.
Wenn das Kba ablehnt, wird ein 50kmh Gutachten abgestempelt, ein 60kmh nicht
Moin,
Auf ein letztes mal ![]()
Man ist halt beim normalen b Führerschein Auf zulässiges Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger auf kleiner gleich 3,5 Tonnen limitiert