ja spricht dafür das Zuviel Schindluder mit reimporten und neuen typenschilder getrieben wurde...
Außerdem haben sie einen weg gefunden die Anzahl der Mopeds zu begrenzen.
Die Frage ist inwiefern das ganze z.b. mit dem Einigungsvertrag vereinbar ist. Den wenn ich einen originalen ddr-rahmen habe, wo das typenschild nicht mehr lesbar ist, dann ist es ja legal dieses zu ersetzen, die frage ist nur wo ich dann gültige Papiere dafür herbekommen...
https://www.sueddeutsche.de/mu…0genommen%20worden%20sind.
Beispiel
das Fahrzeug muss in der DDR zugelassen, bzw, in Betrieb genommen worden sein. Einen DDR-Rahmen haben sie alle
Ich glaube das meinte der liebe Grandpa ja. Was, wenn Du einen GDR Rahmen hast, der auch dort in Betrieb genommen wurde, dann aber das Typenschild abhanden kam, nicht mehr lesbar ist etc.
Du hast lt KBA einen legalen Rahmen, bekommst den aber nicht mehr legal in den Verkehr weil Du ein neues Typenschild dran gemacht hast? Das ist doch alles sehr absurd.
Im übrigen steht in dem Artikel am Ende, dass es eine Zündapp gewesen sei. Das ist doch kein DDR Mopped, oder doch? Und wie kann sowas zur Anklage kommen, wenn es gegen geltendes Recht geht, da würde ich ja schon mal an der Verwendbarkeit des Anklägers zweifeln... Nun ja, man muss nicht alle rechtlien Verwirrungen verstehen, wie jende des KBA zB.