Hihi, hier läuft ja wieder alles durcheinander...
Punkt 1: Das Benzin-Luftgemisch reicht absolut aus, einspritzen von brennbaren Gasen bringt mal so garnix
Punkt 2: Ladeluft muss man kühlen wenn man nen (Turbo)Lader hat, sonst nicht. Liegt daran das zum einen der Lader selbst, zum anderen die Luft wenn man sie komprimiert, warm wird. Und da sich Gase nunmal ausdehnen wenn sie warm werden hat man dann zwar ne ganze Menge Gasvolumen im Brennraum, aber verhältnismäßig wenig Sauerstoffanteile
Punkt 3: Lachgas kühlt erstmal garnix. Die chemische Formel ist N2O, also 2 Teile Stickstoff und einen Teil Sauerstoff. Durch Druck und Temperatur im Brennraum wird das nu gespalten. Der Sauerstoff optimiert die Verbrennung (es muß übrigens neben N2O auch noch zusätzlich Benzin eingespritzt werden), der freiwerdende Stickstoff kühlt den ganzen Mist wieder runter. Mit reinem Sauerstoff würde innerhalb von Sekunden der Kolbenboden durchbrennen.
Übrigens, nur mal so am Rande:
Lachgas fällt in D unter das Betäubungsmittelgesetz, der Besitz ist also verboten. Anders bei den Gasen von NOS und anderen Herstellerfirmen. Die mischen da noch andere Stoffe bei und so wird aus einem Betäubungsmitel ein technisches Gas. Damit ist der Besitz wieder erlaubt, der Einsatz im geltungsbereich der Stvo aber noch lange nicht ![]()
Chrom