Aber, dass man beim KBA nachträglich Papiere beantragen kann, wenn man eine Zulassungsnummer hat und die simson nicht geklaut wurde, sagen ja nicht nur Verkäufer, sondern ist auch seriösen interneitseiten zu entnehmen..
Zulassungsnummer ?????
Kleinkraftrad ist Zulassungsfrei, man benötigt ein Betriebserlaubnis.
Das ist wieder so ein gefährliches Halbwissen.
Richtig ist, man kann beim KBA als Ersatz eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen.
ABER die Zeitschrift bekommen die Simson`s und Jawa`s die eine Betriebserlaubnis der KTA der DDR hatten, für ein Reimport gibt es keine, da die nie eine Betriebserlaubnis der DDR bekommen hatten.
Um für ein Reimport an eine Betriebserlaubnis zu bekommen muss man eine Vollabnahme bei der Dekra/Tüv
machen lassen, logischer weise geht da das nach der Bundesdeutschen StVZO.
Jetzt kommt das eigentliche Problem mit den Simson Reimporten.
Nach dieser gibt es kein Kleinkraftrad das 60km/h fahren darf, nur 50km/h bis Baujahr 2002. danach nur 45km/h
Das die Kleinkrafträder der DDR die mit KTA-Betriebserlaubnis (oder der Zweitschrift vom KBA) als Kleinraftrad 60km/h mit Führerschein AM legal gefahren werden dürfen ist im Einigungsvertrag geregelt.
Hast du etwa eine Simson ohne Betriebserlaubnis gekauft ?
Na da kannst du nur hoffen das du nicht komplett in der Schei.. gegriffen hast.
http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=29531
Originaltacho: vorhanden (geht aber nicht) hab auf anraten des Verkäufers, beim Kauf, eine neue Antriebswelle bestellt. Ist dann ja wahrscheinlich auch quatsch, wenn der auf 6 V läuft
Wieso ?
Der Tacho wird mechanisch angetrieben deswegen brauch man eine Tachowelle.
Das einzige wofür der Strom benötigt ist die Beleuchtung, also die 6V Glühlampe durch eine 12W 2W ersetzen.
Hauptscheinwerfer gehört eine 35/35W und keine 60W.
Die Vape ist für den betrieb eines maximal 35W Scheinwerfer ausgelegt.