Das mag ja so sein wenn die Blinker abgebaut sind, die Betriebserlaubnis wirklich nicht erlischt, ich kann mir aber gut vorstellen das es bei den richtigen von der Rennleitung ein Mängelzettel gibt da es eine Technische Veränderung ist.
Nach dem §19 mit den da das KBA das begründet "da von der dieser Maßnahme keine Gefährdung Dritter ausgeht" wäre das ja ein Freibrief für viele Basteleien /Umbauten.
Da kann man ja zb. irgend ein Lenker anbauen und braucht den nicht abnehmen zu lassen andere Räder usw..
Das in Deutschland wo es für jeden Pups ein Gesetzliche Regelung gibt.....?
Ist doch bekannt das technische Änderungen im allgemeinen abgenommen werden müssen.
Nix für ungut aber auf das schreiben vom KBA würde ich mich nicht verlassen.
Ich verstehe nicht was einige für Problem mit Blinkern haben, gibt die Möglichkeit andere zugelassene zu verbauen wenn halt die originalen nicht gefallen.
Abgesehen bei Krafträdern interessierst solche Beweggründe
ZitatNäh, gefällt mir persönlich nicht. Die Dinger müssen ab. Nebenbei fahre ich auch öfters im Gelände, mit Blinkern ist das scheiße, sieht auch nicht geil aus und die nächste Großstadt ist hier weit weg.
keinen, da müssen welche in jeden fall dran sein und das finde ich auch gut so.