Beiträge von Lory

    Sagt wer?
    Dem ist sehr wohl so.


    §19 FEV
    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
    (2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.


    Aus (1) folgt MUSS, für (2) Satz 2 ist (1) Bedingung. Ergo ist jeder Klassennachweis in Form einer FE bzw. Führerscheins = Nachweis einer 1H-Schulung.

    Von der spaßigen Seite aus betrachtet, wäre speziell für den Berliner Stadtverkehr der Anbau eines Ein-Schuss-Raketenwerfers Art Bazooka praktikabel. Rechts hängt die Tüte, Links wäre Platz zur Montage.
    Leider mit der augenblicklichen Gesetzeslage inkompatibel und deshalb bei anschliessenden Verfolgungsjagten durch die Rennleitung auch nicht mehr zu verwenden.
    Nachladen is beim Fahren schlecht und nach Hinten schiesst's ooch nich.

    So'n Schlössl soll ja nur Zeit verschaffen, bis die echten Sicherungen greifen - die, die der Entwender in spe weder sieht noch hört.
    Wenn's denn ein Profi ist, mag ich gern ein wenig mehr Zeit haben bis ich ihm mit einem Kantholz in der Hand freundlich von hinten auf die Schulter klopfe und Hallo sage.
    Vielleicht Paranoia, vielleicht Vorsicht, wer weiß das schon?

    Der Fehler des KBA ist schlicht mangelnde Information - man bekommt 0 Infos.
    Sollte doch technisch machbar sein: Eine automatisierte Antwort aus welcher man entnehmen kann, wie lang man ca. warten muss. Die MA brauchen nur einmal eine Zahl (20...30...50 Wochen etc.) eintragen und schon spart man sich die genervten Emails und Anrufe.


    Es gibt nix Schlimmeres für den Kunden als NULL Info.
    Es gibt nix Schlimmeres für eine ehin schon überlastete Institution, als permanente Mails/Anrufe, die auf diesem Infomangel basieren.


    Ich wollte schon mit den Gastro-Kunden ankommen, die trotz Info - weil sie zu blöd sind, ihre Emails zu lesen - das Restaurant ständig mit Anrufen nerven, wie lang es noch dauert.
    Meine Antwort in diesen Fällen: "Für Sie jetzt die Dauer des Gesprächs länger - und für alle Anderen vor/nach Ihnen ebenfalls - Dankeschön. Lesen Sie Ihre Emails!!"


    Hier ist der Verursacher jedoch nicht der Kunde, sondern die Leitung des KBA.