blindheit ist kein grund, den führerschein abgeben zu müssen...!
es könnte ja irgendwann - wenn nicht in naher, so doch in ferner zukunft - ein verfahren entwickelt werden, durch das blinde wieder sehen können...
- in dem fall wäre es dann \"unzumutbar\" von einem so geheilten zu erwarten, dass er erneut einen FS erwirbt... 
es gibt krankheiten, die echt heilbar sind, die derzeit aber mit medikamenten behandelt werden, bei denen von ärtzlicher seite zumindest abgeraten wird, ein fahrzeug zu steuern...
- insbesondere delikat bei diversen psychopharmaka, die - ähnlich wie alkohol - gefährlichen einfluss auf die selbsteinschätzung nehmen können...
mit dem risiko, dass diese menschen trotzdem auto fahren, müssen wir wohl einfach leben... 
- können also nur darauf hoffen, dass die betroffenen verantwortungsbewußt genug sind, von sich aus aufs selbst fahren zu verzichten...
es gibt aber auch krankheiten - oder auch unfälle - die uns zwingen können, unsere fahrtechnik umstellen zu müssen...
(- die umstellung auf ein automatik-getriebe ist sicher noch eine der leichtesten...
- was, wenn man ein auge, eine hand oder ein bein verliert?
- oder diese durch einen schlaganfall gelähmt werden? )
diese umstellung - auch ohne erneute fahrausbildung! - in den griff zu bekommen, traut man uns ganz offensichtlich zu...
warum wird fahruntüchtigkeit dann aber nicht von haus aus immer nur als temporär angesehen?
- kann ein führerschein nicht von haus aus nur solange eingezogen werden, wie auch der grund für diese fahruntüchtigkeit besteht?
(- wird der FS häufiger - bspw. wegen fahren unter alkoholeinfluss - eingezogen, kann man über die wiederherausgabe ja noch immer neu befinden.)
konkreter fall war der dreifache FS-entzug bei einem nächtlichen rennen anlässlich des Lake Scooters Run in Stockach.
dass sich die jungs, die da ein rennen gefahren sind, ausgesprochen dumm verhalten haben, steht ausser frage.
die jungs mussten jetzt aber erstmal - irgendwie mit irgendwem - nach hause kommen...
haben dann dort erstmal ihre anwälte eingeschaltet...
- das letzte verfahren, bei dem der FS eingezogen worden war, zog sich so \'n halbes jahr hin... 
warum gibt es keine \"vorläufige\" FE für leute, die sich über jahre hinweg eigentlich nichts (bußgeldrelevantes) haben zu schulden kommen lassen?
warum muss jemand, der seine pappe einmal - freiwillig - abgegeben hat erst wieder - teuer und mühsam - eine neue FE erwerben?
ich meine, wem das nicht peinlich ist, seine pappe auf der wache abzuholen, den hält auch das fehlen der pappe nicht unbedingt vom fahren ab, oder...?!? 
wenn es eine solche \"vorläufige FE\" - quasi einen echten \"führerschein auf probe\" - endlich gäbe, könnte man den ja vielleicht auch beantragen, um einen neuen führerschein (für motorräder) zu erwerben... 