Wie kommst du da drauf? Bauartbedingt ist die Simson ein Moped mit 45km/h. Nur dank Sonderreglung 60km/h erlaubt und bei anderen Fahrzeugen vor Baujahr 2002 50km/. Also Bedingung 1 und 2 nicht erfüllt und damit nicht zugelassen.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Simsons ist vor 1992 60 km/h. Nur durch den Einigungsvertrag dürfen wir diese mit der Klasse AM durch die Straßen bewegen. Außerdem sind die Bedingung für die Klasse L1 in der EU-Verordnung 168/2013 "und" verknüpft. Somit kann eine Simson nach EU-Recht nicht in L1e eingestuft werden und es bleibt nur die Klasse L3e-A1. Jedenfalls würde ich mal frech behaupten, dass gerade die ganzen Eu-Verordnungen und Richtlinien gekoppelt mit zusätzlich nationalem Recht jede Menge Interpretationsspielraum lassen.
Jedenfalls wird einem wegen eines gesetzeskonformen Tagfahrlicht (Schaltung, Anbringung, Typnummern usw.) wohl nie einer einen Strick drauß drehen können.
Also ich fahre seit Ewigkeiten ein TFL am Moped. Anzumerken ist, dass beim Kraftrad auch das Rücklicht mit leuchten muss wenn man ein Tagfahrlicht dran hat (gilt auch für ein Kleinkraftrad, so die Aussage vom TÜV damals). Meins ist einfach über Klemme 86 (Lichthupe) angeschlossen. Leuchtet somit bei Stellung 1 und dann bei 2 nicht mehr. Zusätzlich liegt mit einer Diode versehen eine Brücke von Klemme 86 auf 58 (Rücklicht). Die Diode verhindert, dass in Stellung 2 das Rücklicht auch das Tagfahrlicht speist.
@makersting das TFl ist deultich besser zu sehen. Hier aus Suhl:
