Beiträge von Der Star

    Maaaann eeyy!! Jetz hab ich nen oberdicken Hals. Erst gibts nich mal richtig Geld für den Pappen, dann kauft das ding noch ein Weib, was bestimmt keine Ahnung hat und den schönen Trabi Bald wieder abstoßen wird und dann geht das Ding noch in den tiefsten Westen...wo er der nix zu suchen hat - eigentlich...


    Mitten in den Ruhrpott - das geht doch nicht??? *heul*


    Der Brauch doch Sonnenschein und frische Luft... :crying: :crying:


    Ich könnt kotzen so schlecht is mir :mad:


    Aba hilft ja nix ich glaub ich setz die Kiste doch noch vorn Baum, da isser allemal besser aufgehoben!


    Gibts eigentlich ne Kombination aus den beiden? :b_wink: :crying:
    Gehört eigentlich mit ins Forum, kommt ja immer wieder mal vor...leider!!


    Joo und dann will die Olle den noch Sonnabend abholen, wird dann wohl nix mit Willmersdorf


    Gut´s nächtle, Guiten Morgen

    Die Schwalbe (kleinkraftrad) braucht keine Blinker Nach §54 Abs 5.4 der StVZO.


    Hier der komplette Paragraph 54


    stammt von http://www.stvzo.de



    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.


    (1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.


    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.


    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind


    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,


    2. an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,\".


    3. an Anhängern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,


    4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,


    an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,


    5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    1. einachsigen Zugmaschinen,


    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,


    3. offenen Krankenfahrstühlen,


    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    5. folgenden Arten von Anhängern:


    a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;


    b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;


    c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;


    d) Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).


    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.



    MfG Der Star

    Das sitzt bei mir zumindest noch tief in den Knochen. Jedesmal wenn ich ein Auto sehe was komische Bewegungen macht sehe ich den Unfall wieder vor mir.


    Immer das selbe das auf einmal vor mir eine Motorhaube ist.


    Aber Über-vorsicht bringt nix-Ich hab ja bei dem Unfall nichts falsch gemacht, es war einzig und allein der Fehler von dem Autofahrer.


    Das ganze ist fast ein Jahr und ich habe bis heute keine Entschuldigung von ihm und die Versicherung und mein Anwalt streiten sich immer noch.


    Die ersten Wochen nach dem Unfall war ich ernsthaft am überlegen zu dem Idioten hinzufahren und ihm die zermatschte Karre in die Frontscheibe zu schmeissen, bringt aber nix ausser ärger...


    Ich denke man kann aus sowas nur lernen und irgentwelche Typen die immer noch mit Kurzer Hose, T-Shirt und Braincap unterwegs sind weil sie \"fahren können\" kann ich nur warnen, ich war froh mit Integralhelm. Bin gegen das Auto dann mit dem Gesicht auf die Motorhaube aufgeschlagen und noch 2 oder 3 mal mit dem Schädel auffe Straße gedonnert. Hat böse enden können...

    siehe Avatar!! Mir hat son volltrottel die Vorfahrt genommen. Ich seh den aus ner Seitenstrasse kommen, hatte meine 60 drauf. Er kam von rechts Bremse war nich mehr, also ab richtung gegenverkehr aus Reflex, zum Glück kam da keiner. Der Idiot hat von nichts was gemerkt, fährt einfach weiter, bin ihm Frontal in seinem scheiss Golf rein. Mehr oder weniger ungebremst.


    schönen salto über die Motorhaube und mitm Arsch aufe Straße gelandet. Zum Glück nix Gebrochen. lag dann da auf dem Rücken und die Beine komisch gekreuzt übereinander. Wollte meinem besten Stück etwas Platz schaffen, war doch sehr schmerzhaft. Von oben kam der Befehl Beine bewegen und die Beine bewegten sich nicht ansatzweise.


    Da brach für mich ne welt zusammen, 1000 Gedanken schossen mir durch den Kopf, dann bin ich weggetreten und im Krankenhaus erst wieder zu mir gekommen als die grade dabei waren ein paar Reflexe zu testen.


    Beine funktionierten wieder...puuh Konnte noch am selben Tag wieder aus dem Krankenhaus raus, hab die Karre in Hänger geladen und ab zum Kumpel damit.


    Am Abend bin ich gegen meinen Willen auf nem SR50 nach Hause gefahren worden. Dauerte 3 Minuten bis ich da drauf war und kam mir vor als wär das Moped 2 Meter hoch und dann fährt der Penner auch noch über Kopfsteinpflaster...aaaaahhhhhh



    Mittlerweile alles halbwegs verheilt und überlebt, fühl mich aber im Stadtverkehr ziemlich unsicher aufm Moped und bin auch ziemlich schreckhaft, wenn sich irgentwie ein Auto in einer Nebenstraße Bewegt...

    Oh ja des kenn ich zu gut...war mal mit nem Kunpel zusammen auf seinem SR50 unterwegs, so Sonntags Morgen um 3 und wurden von den Grünen angehalten.


    Beide 2-3 Bier im Schädel und er hatte nicht mal Papiere bei. Gut die haben das Kennzeichen abgefragt dauert natürlich ein paar minuten. Die haben gefragt was wir so machen und vorhaben, haben dann lässig mit denen gequatscht. Die waren ganz gut drauf, haben wegen dem Suff auch nix gemerkt. Gut alles war ok, wir durften weiter fahren...mussten auch keine Strafe zahlen wegen Papiere vergessen.


    Die Bullen haben ihre Wanne gewendet und mein Kumpel versuchte den Bock anzuschmeissen, da flog die Endtüte mit nem ordentlichen Knall wech mitten unter die Parkenden Autos. Wir lagen beide vor lachen am Boden, die Bullen hielten nochmal an und fragten was mit uns los ist und was wir zu uns genommen haben. vor lauter lachen schaffte ich es grade so denen zu erklären was das war.


    Die Bullen fingen auch alle an zu lachen und die ganze Wanne wackelte vor feiernden Bullen. War sone alte Daimler-Schlunze mit 6 Bullen drin, das ganze ding hat geschaukelt.


    Wir lagen beide lachend am Boden und versuchten irgentwie die Scheiss endtüte unter dem Auto vorzuholen, dauerte auch ein paar minuten, wir ham uns einfach nicht eingekriegt. Die Bullen standen die ganze Zeit daneben und haben sich benommen wie ein Haufen Kinder..


    Mann wenn das einer gesehen hätte, die hätten uns die Jacke mit reisverschluss hinten angelegt glaub ich....


    Man merkt mal wieder: Bullizisten sind auch bloß Menschen...