Alles anzeigenalso ohne vernünftige bremsen zu fahren ist definitiv ein grund dich abzuschleppen.
dass du nach dem gutachten nachhause fahren darfst liegt daran, dass es NACH dem gutachten ist.
VORHER weis man ja nicht was sonst noch so mit der karrre ist.
das du ohne bremsen gefahren bist ist deine schuld und du musst mit den konsequenzen leben, vorallem weil es ne sache von 5minuten ist die eben aus faulheit nicht gemacht wird.
GENAU deswegen werden solche kontrollen gemacht und diese hat seine wirkung ja nicht verfehlt mehr abschreckende wirkung als dieser artuikel im forum geht ja fast nicht.
was glaubst du wieviele karren mit mängelnder verkehrstauglichkeit unterwegs sind.
ich habe für den ausgang völliges verständnis. zu dem bußgeld müssten noch punkte kommen oder?
für den umgang und das unangemessene verhalten allerdings solltest du tatsächlich eine dienstaufsichtsbeschwerde vorbringen, wird wohl aber im sand verlaufen.
das hätte definitiv auch anders laufen können.
die vorgebrachten argumente des polizisten sind übrigens alle zutreffend (bis auf die defekte gabel, fehlende dämpfung war hier stand der technik) und auch korrekt gefunden worden.
alles in allem regst du sich aber darüber auf das ein polizist seine arbeit korrekt erledigt hat? natürlich unnett, aber absolut zutreffend.
das der ausgang dich aufregt kann ich absolut nachvollziehen.
Ich reg mich auf, weil man das a) als Polizist sicherlich hätte anders regeln können. b) weil ich von oben herab behandelt wurde, ohne Grund C) weil mir nicht einleuchtet, dass ich NACH einem Gutachten, was ergibt, dass ich mit meinem Moped im Strassenverkehr zur nächsten Werkstatt fahren darf. Abschleppkosten bezahlen darf. Das Gutachten dient zur Überprüfung der Einschätzung Polizisten. Wenn der ach so sachverständige Herr Beamte meint, das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher, darf auf keinen Fall mehr am Straßenverkehr teilnehmen und muss auf der Stelle abgeschleppt werden, dann kann er das von mir aus veranlassen. Wenn dann das Gutachten ergibt, dass ich zwar Mängel habe, aber zur nächsten Werkstatt fahren darf und eine Mängelkarte bekomme, sehe ich nicht ein, die Abschleppkosten (und auch die Gutachterkosten) zu bezahlen. Nicht umsonst gibt es auf der Gutachterkarte dias Feld: verkehrsunsicher und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Denn offensichtlich lag er mit seiner Einschätzung ja wohl nicht ganz richtig....Er hätte mir ja auch eine Mängelkarte austellen können und mich zur nächsten Werkstatt fahren lassen.
Theoretisch könnten die Beamten, dann ja jedesmal sagen, das kontrollierte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und muss abgeschleppt werden....Gutachten sagt dann zwar was anderes, aber gezahlt werden muss trotzdem....
Dass ich ein Bußgeld bezahlen soll und auch Punkte (3) bekomme, sehe ich ja ein....Man ist halt an den falschen geraten und hätte vorher sein Fahrzeug checken sollen/können...
ZitatWas werfen sie dir vor? Wahrscheinlich Inbetriebnahme eines nicht
verkehrssicheren Fahrzeuges ohne Gefährdung. Dafür sind laut dem BKat
aber eigentlich "nur" 250€ Bußgeld vorgesehen. Mir wollten sie auch 300€
aufdrücken, das konnte ich vor Gericht wenigstens noch abwenden.
Führen eines Fahrzeugs obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtung/Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Bußgeld sind 125 Euro
ZitatAlles anzeigenHey,
die Story die du uns da erzählst kenn ich 1:1.
Darf ich fragen wie der Beamte hieß? Sicherstellung war bestimmt in der Belziger Straße...
Ja Sicherstellung war in der Belziger Straße (wo im übrigen ciele Schwalben und Simsons rumlungerten). Der Nachname des Beamten fing mit H. an...