fußrastenträger an der s 51 wieder festgeschweißt da väterchen-frost wieder schneller war, und gleich bissl mit entrostet alles, und natürlich den fahrriemen ausgelebt !
und bissl MZ geputzt fürn sommer
fußrastenträger an der s 51 wieder festgeschweißt da väterchen-frost wieder schneller war, und gleich bissl mit entrostet alles, und natürlich den fahrriemen ausgelebt !
und bissl MZ geputzt fürn sommer
na da gehts ja, also isses jetzt nicht so dass die dort im umland massenkontrollen machen ??
mfg ingefahrer
würd ich auch sofort machen, motor wäre ja kein problem, bloß die rahmen... die will niemand hergeben,
Habe eben mal bei der DEVK geguckt. Bei der Versicherung eines LKR wurde früher die Unterscheidung zwischen bbH <=80 km/h und bbH >80 km/h gemacht. Jetzt gibt es nur noch eine Rubrik, dafür ist jetzt die Festlegung einer Fahrergruppe und deren Alter Pflicht. 125er mit 11kW für mich (bald 19): ~90€ im Jahr.
ist aber ganzschön hochgesetzt die versicherung, ich (16) hab ne 125er angemeldet die über mein vater läuft was aber ja egal is da ich jüngster fahrer bin, bezahlen 53€ im jahr, kein saison,
versicherung ist vhv, allerdings ist es als drittfahrzeug angemeldet, da werden die prozente mit übernommen, deshalb so günstig,
ich hab hier nen link
http://www.auto-motor-und-spor…-januar-2013-6195009.html
gefunden zu dem thema da steht folgendes:
Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h im "Moped" technisch entfernen lassen – allerdings nur, wenn die oder der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt."
ich hab meinen A1 schein am 26 april 2012 bekomm, gilt das auch für mich mit dem befristeten führerschein, ich hab da keine ahnung ?? ich hab meine 125er im dezember schon angemeldet ungedrosselt,
mfg
alles klar danke, naja man weiß ja nie was es den grünen weißmacht, manche denken ja auch dass man mitn M-schein kenne simson fahrn darf, war reine vorsicht
mfg ingefahrer
der Farbton ist überall der gleiche, bloß schlechte handyqualität, die silbernen schutzbleche waren sehr verrostet da wurden sie mit lackiert, ansich war das moped mal ein s 50, auch die gabelbrücke,
moin, undzwar hab ich ne 125er mz sx, die kann man ja ab 16jahren jetzt seit 19.1.2013 offen fahrn, ich brauch bloß mal einen gültigen gesetzesausschnitt wo das steht falls mal die polizei selbst nichts davon weiß und mir am ende die karre noch wegnehmen wolln, damit ich denen irgendeinen paragraphen oder so an den kopf schmeißen kann !
vlt. wisst ihr was dazu ??
mfg ingefahrer
gleich mal ne frage, passt auch zum simson treffen,
wie iss eigentlich die Polizei an dem tag so drauf? sind die stark vertreten wie man manchmal im fernsehen zu autotuningtreffen sieht wo jeder rausgenommen wird ? oder wie is das da ??
mfg ingefahrer
ich hab auch mal ein bild von meim moped, wie findet ihrs, im prinzip s 50 mit s 51 motor
Relativ easy geht n s70 sport mit 81 kmh eintragung. Wollte der dekramann bei mir ohne sonstige technische änderung mache. Hab ich aber net durchgezogen. Übersetzung war bei mir bissel länger gewesen. Darüber hinaud wirds ufwendig und teuer. Gabs aber auch schon. Als 16 jähriger aber bsolut nich zu stämmen.
warum hastn das nicht gemacht?? warum "nicht zu stämmen mit 16??
der tüv soll relativ teuer sein, das weiß ich, und sonst? erzähl mal was dazu, interessiert mich !
mfg ingefahrer
alles klar, aber ab scheibenbremsenumbau gehts ja dann langsam ganzschön ins geld, also ich könnte theoretisch auch nen 90er drauf schrauben so überstzen das es um die 80 fährt, ne scheubenbremse vorne rein und sonst alles super machen, ???
mfg dominik