Zum Thema war nur ne Probefahrt..... stell mal ein Fahzreug ohne Zulassung/Versicherung auf dem Bürgersteig ab. Ist dann auch egal ob Mopped, Motorad, Auto oder LKW. Ist öffentlicher Vekehrsraum und demzufolge nicht zulässig. Bekommt man so rote Aufkleber vom Ordnungsamt.
Lustig ist das immer in Essen, wenn sich da irgendwelche Pfosten am Autokino nen Auto kaufen und dann nicht wissen wohin. Erstmal auf dem Bürgersteig vor dem Platz und dann einen Hänger holen. Da geht jedes Wochenende das Ordnungsamt und schreibt Knöllchen wenn die nicht direkt den ganzen Wagen abholen lassen.
Oder Frag mal Zweitacktschweine.de in Düsseldorf. Die haben auch immer nen paar Schwalben und Co am Bürgersteig gehabt. Seit neuesten stehen die ohne Kennzeichen aufm Hänger.
Ach ja und nun wieder Probefahrt, du hast dran Rumgeschraubt. Weißt nicht ob alles klappt (sonst müsstest ja keine Probefahrt machen) und fährst damit im öffentlichen Straßenverkehr? Das ohne irgendeine Versicherung? So was finde ich mehr als grob Fahrlässig will darüber aber nicht richten sondern nur einen Denkanstoß geben.
Zu deinen Verdienst, wenn auch ein wenig Offtopic. Wenn dein Fahrgeld dir nicht bei Harz4 angerechnet werden kann, dann doch auch bestimmt nicht bei der höhe des Tagessatzes. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Wenn du meinst die Strafe wäre zu teuer, würde ich mich von einen Anwalt beraten lassen. Sollte echt nicht teuer sein, und wenn dieser Aussicht auf Erfolg sieht wird er dich bestimmt über Gerichtskostenbeihilfe Beraten.