Nach derzeitiger Rechtslage ist das Parken von zweirädrigen- wie auch von vierrädrigen Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg verboten,
wenn nicht Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung die Benutzung des Gehwegs als Parkfläche für Kraftfahrzeuge anordnet.
Manchenorts wird es geduldet,dass Mopeds und Motorräder auf dem Gehweg stehen, damit sie keine Parkplätze blockieren.
Auf Privatgrundstücken gilt Hausrecht, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass der Hobel dort steht, kann er es verbieten.
Das muss er nicht einmal begründen.
Gruß Thomas