So erstmal danke an alle für die Tips , auf was ich achten sollte beim Kauf . Ich habe diese S51 BJ 87 eben für 70 Eus direkt mitgenommen . Auf den Fotos wirkt sie blau , aber sie ist LILA
. Aber sonst ist sie ganz gut in Schuß . Hier mal an paar Bilder 




Beiträge von Thorsten1
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Servus
na das ist ja wohl klar . -
wie oft gabs die frage bitte schon...kopschüttel echt!!!
zum 100ma KBAAAAA
Erst die Frage richtig lesen und dann maulen !!!!
@ Tacharo
Danke dir . Motor hab ich ja noch , da bei meiner ein zweiter Motor dabei war . Der Typ wußte nicht einmal was es für eine Simme ist
. Ich wollte die eigentlich heute anschauen , aber bei dem sch..ß Wetter haben wir das verschoben . Also ich mach nen Kaufvertrag mit Perso . Wenn ich Glück hab , kann ich das Teil für 50 € reißen . Dann prüf ich natürlich erst danach ob das Teil gefegt ist oder nicht
. Ich schau ob das Typenschild noch dran ist , ob der Rahmen verzogen ist , Rost im Tank , Rahmen irgendwo gebrochen ist oder durch ist ..... auf was muß ich noch achten ? -
Alles anzeigen
ie werden dir wohl kaum neue "papiere" ausstellen

Oy!
Ups
, stimmt wäre blöd da mal zu fragen@Joman kann ich noch nicht sagen . Ich schau sie mir erst an und dann gehts in die Verhandlung . Aber mehr als nen Hunni gibts eh nicht dafür und dafür müßte sie echt gut da stehen .
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Wir haben uns auf probe-schieben geeinigt

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Hallo , ich habe grade eine S51 ohne Motor und ohne Papiere angeboten bekommen . Motor ist kein Problem . Ich habe ja noch einen . Aber wie sieht es denn mit den Papieren aus ? Ich habe eben gelesen , das ich die für 28 Euro beim BKA beantragen kann . Auf was muß ich denn beim Kauf achten ?
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Hier ein Auszug von dem Link von Jim_Knopf
b. Innerhalb welcher Frist muss ich mein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausüben?Das
Widerrufs- oder Rückgaberecht muss fristgerecht ausgeübt werden. Die
Frist beginnt, wenn der Verkäufer Sie über Ihr Widerrufs- bzw.
Rückgaberecht ordnungsgemäß belehrt hat.
Bei Verträgen über den
Kauf von Waren beginnt die Frist erst dann, wenn Sie die Ware erhalten
haben. Bei bestellten Dienstleistungen dagegen schon mit
Vertragsschluss.
Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen
vor. Bei Verträgen über den eBay-Marktplatz besteht die Besonderheit,
dass sich die Frist auf einen Monat verlängert, wenn der Verkäufer Sie
nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail)
über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt. Achten Sie auf die
Informationen auf der Artikelseite oder der Mich-Seite des Verkäufers.
Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Sie bereits vor Abschluss
des Vertrages umfassend über das Bestehen oder Nichtbestehen des
Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Fristen, Bedingungen und
Einzelheiten der Ausübung und deren Rechtsfolgen zu belehren.
Zur
Fristwahrung genügt übrigens die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Ware, so dass unerheblich ist, wann der Widerruf dem Verkäufer
zugeht oder er die Ware zurück erhält.
Hinweis:
Bei weitergehenden Fragen zu Ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht wenden
Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle.
Wenn ich dies nicht einstellen darf , bitte ich einen der Admins dies wieder zu löschen . Danke -
Stöber einfach mal im Netz rum . Ich würde ihn trotzdem innerhalb der Frist anschreiben , genauso wie ebay . Erklär den Kauf für nichtig . Bei mir hat es geklappt . Abgesehen davon hat er in der Auktion zwar als nicht komplett für Bastler beschrieben , aber er hat oben in der Beschreibung die Teile als voll funktionsfähig beschrieben und das ist ja wohl nicht der Fall . Wenn er dir Teile verkauft die anders sind als beschrieben , dann ics dies wohl nicht rechtens und somit Betrug . Ob vorsätzlich oder nicht , ist ein anderes Ding . Wichtig ist das du sicherheitshalber das innerhalb der 14 Tage klärst ( ihn und Ebay anschreibst ) .
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Egal ob Bastler oder nicht . Erstens hat er geschrieben das er funktioniert und zweitens kannst du in Deutschland jeden kauf innerhalb 14 Tagen rückgängig machen , egal was geschrieben steht . Schick ihm eine Mail und gleichzeitig schickst du eine Mail an ebay in der du schreibst das du zurück trittst . Das ganze schickst du dir in dei Postfach und druckst es aus . Danach gibst du ihm die letzte Chance das ganze rückgängig zu machen . Wirst mal sehen wie schnell du dein Geld wieder hast , es sei denn er hat Lust das du es über nen Anwalt klärst . Egal was er schreib , noch muß er es zurück nehmen und das ohne jeden Grund . Hat mir mal ein Kunde von mir erklärt und der ist Anwalt für Vertragsrecht .
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Ist das fett . Ne Christbaumkugel-Simme
. Nee mal im ernst , das ist echt FETT . Weißt du was sowas kostet ? -
Glückwunsch . Die ist sehr chic .
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Verzisch
....in Zahlen sind das 40 