Wenn ich ein rotes Versicherungskennzeichen abprüfe, dann sehe ich nicht, ob laut Versicherungstarif die Leistung auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist. Es sind nur die Daten aus 30(5) FZV ersichtlich.
Weiterhin interessiert es die Polizei in keinster Weise, ob du gegen irgendwelche Versicherungsbestimmungen verstößt, da das alles zivilrechtlicher Natur ist.
Im Schadensfall ist nämlich jedes Fahrzeug damit versichert (rotes Versicherungskennzeichen am PKW, ums auf die Spitze zu treiben).
Aber der TE ist bestimmt besser dabei, wenn er sich einen Transporter ausleiht (Baumarkt, Kumpels, Hinterhofvermietung, etc.)