Beiträge von auskas

    Ich habe gestern die Fahrgestellnummer der Schwalbe notiert und noch ein paar Fotos gemacht. Zusammen mit einer Beschreibung des Fahrzeugs und der Angabe des Fundorts bin ich dann zum "Zentralen Fundbüro der Stadt Hamburg". Dort angekommen wurde ich freundlich begrüßt und gefragt, wie man mir helfen könne. Ich habe mitgeteilt, dass ich einen "Fund anzeigen" möchte. "Nein, das wollen sie nicht!" war die ironische Antwort des Kameraden am Schalter. Und weiter: "Sie können hier hinlegen, was sie gefunden haben!" Nachdem ich meinte, dass es sich um einen Motorroller handele, der ewig nicht bewegt wurde, meinten die beiden (der Kollege hatte mittlerweile Verstärkung bekommen), dass das im Fundbüro nicht ginge und sie nicht zuständig seien. Da es sich um ein Zweirad handele, wäre die Polizei zuständig, da der Roller ja gestohlen sein könnte, etc. Alles klar...ich also los zum nächsten Polizeirevier. Dort angekommen erntete ich einige Fragezeichen, als ich wieder vortrug, dass ich eine Fundsache anzeigen möchte. Antwort: "Da müssen sie doch zum Fundbüro!" Nachdem ich erklärt habe, dass ich dort soeben war, hat er dann im "zuständigen" Revier angerufen und dort nachgefragt. Danach hat er mich dort hingeschickt. Also auf zum nächsten Revier, welches für den Fundort zuständig ist. Dort meinten Sie dann, dass überprüft werde, ob der Halter zu ermitteln ist oder ob das Fahrzeug gestohlen wurde. Zudem würden die beiden Beamten dann "gleich mal da hinfahren" und mich danach wieder anrufen, wie es dann weiter ginge. Ich bin dann nach hause gefahren, ohne eine "Fundsache anzeigen zu können" oder gar "Eigentum geltend machen zu können". Zuhause angekommen klingelte dann bald das Telefon. Die Beamtin teilte mir mit, dass die Schwalbe abgeholt würde und zur "Verwahrstelle" des Straßen-/Verkehrsamtes gebracht werde. Ich solle dort doch mal nachfragen, was dann damit geschehen wird. 10 Minuten später wieder ein Anruf mit unterdrückter Nummer ;) Die Beamtin wieder. Sie wollte aber kein Date mit mir, sondern teilte mir mit, dass man sie nochmal aufgeklärt hätte (was ja gut ist) und die Schwalbe würde dem Bezirksamt überführt. Die würden es dann versteigern (na sicher!). Aber ich könne mich ja gerne ans Bezirksamt wenden und dort mal nachfragen...


    Fazit: Mehr werde ich nicht investieren.

    naja, die Frage mit dem Lagern bei mir, war dann die Sache mit dem Zustand, da ja der eigentliche Besitzer nachher sagen könnte, da war irgendwas ganz anders, das Gespräch zog sich bei mir ziemlich in die Länge und ich hab es dann sein lassen, geh einfach hin und versuch dein Glück


    kannst ja dann berichten wie das in HH gehandhabt wird


    Ja, darüber, dass der Eigentümer - wenn er denn während der Lagerzeit sein Eigentum geltend machen würde - sagen würde, dass der Zustand der Schwalbe jetzt schlechter sei, habe ich auch nachgedacht. Das würde ich einfach mal riskieren, da ich denke, dass ich den aktuellen Zustand der Schwalbe mit den Fotos ganz gut belegen könnte - und ich glaube ja zudem noch an das Gute im Menschen ;) Ich habe heute die Rahmennummer notiert (ist übrigens eine 84er 51/2) und nächste Woche gehe ich zum Fundbüro.


    Ich werde natürlich berichten, wie es abgelaufen ist, um eine Erfahrung hinsichtlich der Abwicklung beizutragen.
    Schönen Abend.
    auskas


    O.k...aber haben die Beamten denn auch gesagt, wie das Fundstück sichergestellt/aufbewahrt werden muss? Ich habe gelesen, dass man es auch selbst aufbewahren könnte. Mir würden ja keine Kosten entstehen, wenn ich es mitnehme und bei mir vor die Haustür stelle - soweit gesichert, wie möglich halt. So wäre es auch aufbewahrt. Oder wird es immer vom Amt aufbewahrt oder muss es immer in einer Garage gelagert werden? Wenn das Amt es selbst lagern würde und der Finder die Kosten tragen müsste, dann würde ich das natürlich nicht machen...

    Was willst du jetzt unternehmen?
    Mach dich einfach mal schlau, so wie es im Forum beschrieben ist, wäre echt schade darum.
    Wie gesagt ich war damals leider zu langsam.


    Gruß
    René
    :b_wink:


    Also ich werde zum Amt gehen und den Fund anzeigen. Vorher muss ich nochmal zur Schwalbe und die Rahmennummer aufschreiben. Vielleicht meintest Du aber auch Deinen Münchener Kollegen...
    Gruß.
    auskas

    Hallo. Da Du um einen ehrlichen Kommentar gebeten hast: Ich finde, die Maschine sieht wunderbar aus. Etwas mehr Chrom hätte es für mich bleiben dürfen - Geschmackssache. Die Blumen machen das Ganze zu einem individuellen Schmuckstück für Deine Freundin. Wirklich großartige Arbeit und ein tolles, stimmiges Ergebnis.
    Gute Fahrt.
    auskas

    Die Adresse würde ich auch nicht reinschreiben, ging mir auch mal so als ich den Standort öffentlich geschrieben hab.
    Nach einer weile war sie dann komischerweise weg. Probiere einfach legal an das teil zu kommen, ist der beste weg.
    Hat sie den ein Kennzeichen dran?


    Gruß
    René
    :b_wink:


    Nein, kein Kennzeichen. Ja, das werde ich machen. Zu viel Energie und Zeit werde ich daran aber auch nicht verschwenden. Ich versuche es einfach "auf dem Amt" und schaue, was dabei herauskommt.
    Bis dann.
    auskas

    wo steht der haufen denn überhaupt?? ach und falls das schloss nicht aufgeht....einfach vorderrad auswechseln....ich weiß nicht warum die schwalbe fahrer manchmal so blöd sein können und sich dann wundern das ihr hobel geklaut wird.....


    Die Schwalbe steht auf öffentlichem Grund. Oder willste ne Adresse, um sie abzuholen? ;) Danke für den Tip hinsichtlich des Vorderrades.
    Gruß.
    auskas

    Moinsen.


    Eigenartig - ich habe nach Fundstück, gefunden, Fundbüro, etc. gesucht, aber diesen Beitrag nicht gefunden. Habe ich wohl irgendwas falsch gemacht. Aber das ist jetzt auch egal, danke für den Hinweis. Hat denn jemand aktuellere Erfahrungen mit der Prozedur? Nein, die Schwalbe hat kein Kennzeichen. Zudem ist mir noch nicht ganz klar, wie das mit dem "in Verwahrung nehmen" funktionieren soll. Darf ich z. B. das Schloss aufknacken, um die Schwalbe zu schieben, wenn man mir erlaubt, diese in Verwahrung zu nehmen? Muss die Schwalbe "überdacht" verwahrt werden?
    Ich werde mich wohl mal daran machen, das Thema wie vorgeschlagen anzugehen. Also ab zum Fundbüro.
    Gruß.
    auskas


    Hallo allerseits. Ich finde hier leider kein entsprechendes Thema bzgl. des Findens eines Mopeds und der Vorgehensweise, daran evtl. Eigentum zu erwerben oder den Halter zu ermitteln.


    Zur Situation: Hier in Hamburg ist mir erstmalig vor ca. 5 Wochen im Vorbeifahren eine grüne KR 51/2 auf dem Bürgersteig an einem Geländer aufgefallen. Sie machte einen armseligen Eindruck und wirkte verwittert, verlassen und vermodert. Ich bin mittlerweile einige Male vorbeigefahren und heute habe ich bei ihr halt gemacht. Die Schwalbe scheint nicht bewegt worden zu sein. Sitzbank verwittert, Gras ragt durch die Speichen, Dreck, Rost an vielen Teilen (Felgen, Chromteile...), etc. Ein Bügelschloss ziert das Vorderrad. Kurzum: Das Ding scheint niemanden zu interessieren. Siehe Fotos.


    Ich habe im Schwalbennest den etwas älteren Beitrag gefunden, der besagt, dass man die Fundsache entweder bei der Polizei oder beim Fundbüro anzeigen kann - in Vebindung mit dem Hinweis, Eigentum an der Sache erwerben zu wollen. Ich zitiere den Tipp:


    Zitatanfang:
    1. Du zeigst der Polizei (oder dem Fund/-Bürgerbüro) deinen Fund gemäß § 965 II BGB an.
    2. Du bietest an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB in Verwahrung zu nehmen. (Beachte die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f.)
    3. Jetzt kommt der beste Teil: Du weißt die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der du den Fund anzeigst drauf hin, dass du gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchtest.
    4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell deine und der frühere Eigentümer kann dir nix mehr.
    5. Denk dran, dir von der Behörde deinen Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.
    6. Meld dich in 6 Monaten hier nochmal und schreib uns, was draus geworden ist
    Zitatende.

    Ich habe aber auch gelesen, dass dieses nicht (mehr) gilt oder nicht für Fahrzeuge gilt.


    Kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen, um die Schwalbe entweder dem Halter zuzuführen oder Eigentum daran zu erwerben?
    Danke und Gruß.
    auskas


    Hier ein paar Impressionen: