Eben noch mal nachgesehen: 19,44 Euro pro Jahr bei SF 5 ( 45% ) ![]()
Beiträge von sim70
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Also ich bezahle für meine auf Leichtkraftrad umgebaute S51 19 Euro im Jahr. Ging allerdings nur, weil ich bereits älter als 23 Jahre bin. Eine andere Möglichkeit zur günstigen Versicherungseinstufung wäre die Änderung der Höchstgeschwindigkeit auf über 80 km/h gewesen. Die Tips habe ich vom TÜV-Prüfer meines Vertrauens bekommen, der die Abnahme der S51 zum Leichtkraftrad durchgeführt hat.
Wenn's mit der Versicherung nicht geklappt hätte, wäre auch ein Eintrag auf 81 km/h möglich gewesen, dann wohl etwas teurer.
Der Mann müßte auch hier im Forum oder einem anderen vertreten sein, ist nämlich selbst Simsonfan. -
Anfrage an 3 Prüfstellen:
Simson S51 , EZ. 1985 hat von Werk aus Blinker, dürfen sie abgebaut werden, können sie ausgetragen werden ?
Alle sagen das gleiche, ist nach gültigem Recht nicht vorgeschrieben. Austragung, weil sie in der KTA-Genehmigung stehen ?
Antwort : "Wer erzählt denn so einen Mist ? Sicher in so einem Forum gelesen"
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Dann haben sich wohl oben genannte Leute ( mehrere TÜV-Prüfer und Polizeibeamte ) geirrt!
Lachhaft hier !
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Absoluter Blödsinn

Abgesehen davon hat eine Simson aus DDR-Zeit überhaupt keine ABE, sondern eine KTA-Genehmigung. Erst durch diese Neuausstellungen vom KBA bekommt das ganze einen KBA-Namen. Die fragen in ihren Formularen nach Blinkern, vielleicht rührt daher dieser Irrsinn.
Fahrzeuge müssen unseren geltenden Vorschriften entsprechen, dafür gibt es ja. Nicht umsonst müssen Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, teilweise umgebaut werden, damit sie hier betrieben werden dürfen.
Da kann auch keiner sagen, daß in der "ABE" des Landes x das so richtig ist.
Fragt doch mal bei euern zuständigen Polizei- oder TÜV Stationen nach $54 StvZO.
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Lies mal die StVZO, $54, Absatz (5), Satz 4
Außderdem glaube ich nicht, daß sich mehrere TÜV-Prüfer und Polizeibeamte so irren. Meine S51 E habe ich vor einiger Zeit schon zum Leichtkraftrad umgebaut. Ich habe mich erkundigt nach der minimal vorgeschriebenen Ausrüstung, und wie schon gesagt, Blinker sind nicht vorgeschrieben.
Noch eine kleine Ergänzung: Der Inhaber der ABE ist der Fahrzeughersteller.
Das, was bei unzulässigen Änderungen erlischt, ist die Betriebserlaubnis (BE). -
Ob sinnvol oder nicht, Blinker sind bei einem Kleinkraftrad NICHT vorgeschrieben, selbst beim Leichtkraftrad nicht. Wenn welche dran sind, müssen sie funktionieren, wenn keine dran sind, dann ist es auch in Ordnung.
Dabei ist es völlig egal, ob werkseitig welche verbaut waren oder nicht.
Die vorgeschriebene Ausrüstung an lichttechnischen Einrichtungen regeln die geltenden Vorschriften.
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Hallo, wer kann etwas über diesen Zylinder erzählen ( Leistung, Alltagstauglichkeit, Setup etc. ) ?
Würde mich über Infos freuen.
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Das ist sie. Ein paar kleine Änderungen werden noch gemacht. Den großen Gepäckträger, der vorher drauf war, habe ich abgebaut, da kommt jetzt hinten dieser verchromte Halltebügel drauf, und den schwarzen Scheinwerferring tausche ich gegen einen verchromten um. Die Teile habe ich da. Schön wäre noch ein verchromtes Schutzblech vorne.
Motor läuft einwandfrei, alle Gänge lassen sich sauber schalten, hoch und runter.
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Wir warten auf ne kleine Fahrzeugvorstellung
!!Gruß Schwichte
Gerne. Ich habe 2 S51, die ich auf Leichtkraftrad umgebaut habe, und dann noch eine "normale" S51 sowie eine Schwalbe.
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Hab' sie gekauft für 350 Euro. Echt super Teil. Habe sie schon angemeldet und bin schon eine größere Runde mit gefahren.
marius: Hat Unterbrecher-Zündanlage
Die Simsons behalte ich aber trotzdem

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Schnelle Frage zum Thema MZ: ETZ 250 Exportmodell ( Scheibenbremse und Getrenntschmierung ), hat 48tkm, ein paar Kratzer und Beulen, TÜV neu, Preis okay ?