Wenn Verdacht auf Strafdat vorliegt (Fahren ohne Führerschein), dann darf das Fahrzeug beschlagtnahmt werden.
	 
	
	
Hm, aber was hat der Führerschein mit den anderen Dingen zu tun? ALso mit MZ Dämpfern hinten, Obergurt hoch, Blinker gekürzt vorne und hinten, Schutzbleche mit deren eigentlichen Funktion nicht mehr vorhanden bzw. umgeschweißt/verkürzt?
Bei mir wäre der 60er ja theoretisch egal, weil ich A1 habe, aber Fahren ohne Versicherungsschutz wäre es doch trotzdem oder?
Wie ich Berlin und dessen dämlichen Schnittlauch bisher kennengelernt habe, würde die Simson wahrscheinlich eh direkt eingezogen und zum nächsten TÜV geschliffen werden... 
naja... dann rollt sie halt nur aufm Land fernab von Preußen bei meinen Eltern... da kennt man sich wenigstens und bekommt nur Du-Du zu hören  