Mal ne ganz böse Zunge:
War der schaden am Auto vielleicht schon ,und gibt sie nur an das es von der umgefallenen Simme kommt ? Weil das Schadensbild ist ja nicht wirklich stimmig ...
Marcus
Mal ne ganz böse Zunge:
War der schaden am Auto vielleicht schon ,und gibt sie nur an das es von der umgefallenen Simme kommt ? Weil das Schadensbild ist ja nicht wirklich stimmig ...
Marcus
Wurde sie auf 125 Geschrieben ?
Wenn nein braucht nichts für den TÜV weil Original.
Marcus
Dumm nur das die Motoren vom SR50 und S51 IDENTISCH bis auf das Ritzel sind.
Und BEIDE schalten über Ziehkeil, Aber wissen ja jetzt was du meinst.
Marcus
Kann nicht jeder ... stimmt wohl.
Marcus
Och ... ich konnte meine Stiefel schonmal Auskippen
Die standen unter Wasser wegen lustig Wetterumschwung.
"aber das schalten mit dem Ziehkeil ist nicht meins
wenn man vom schalten beim S51 verwöhnt ist
"
Du meinst sicher die S50 oder ?
Marcus
S50 ... Erkannt an den Einstellschrauben für die Schaltung.
Marcus
Gesehen auf 600 ccm und der Geringen drehzahl + das geringe Gewicht ist der Verbrauch schon eher in die *autsch* gegend anzusiedeln
Edit:
und das sind Verbrauchswerte AB WERK
Marcus
Vielleicht war vorher keine Passfeder verbaut ? Und Polrad wirklich nur "Geklemmt" ?
Edit:
Vergessen zu erwähnen das das Polrad auch um 180° Verdreht angebaut wurde.
Marcus
Ja gut, das ist natürlich ein anderes Problem
Marcus
Ich hab doch den Aktuellen Gesetzestext von Veritabler Quelle gelinkt.
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3 500 kg nicht übersteigt)
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundes…2010/gesamt.pdf
Also wer immernoch glaubt das er mit "B" nur 750kg ziehen darf ,soll dies tun ... ich verlasse mich lieber auf bestehende Gesetze.
Marcus
Alles anzeigendas mit dem Anhängerführerschein ist wirklich etwas komplizierter muss ich echt so zugeben, da musst du immer vorher überlegen und nachschauen ob du die Kombination fahren darfst, dann muss man auch noch aufpassen das du den Hänger überhaupt ans Auto Anhängen darfst - Wobei da wieder vom "Privatfahrer" und "Gewerblichen Fahrer" unterschieden wird.
Also sehe ich das richtig wenn ich ein Auto hab was 1,5t wiegt und 2,0 Tonnen Anhängen darf darf ich ihn mit der Führerscheinklasse B fahren?
BSEQ gehts da glaub so wie mir, ich hatte das zwar damals in der Fahrschule, aber ich habs nie gebraucht...
Nein ... du darfst nochmal 1,5t dranhängen siehe punkt im post oben.
wie kommst du denn auf den trichter? natürlich kannst du mit 3,4 t auch einen 750 kg hänger ziehen. im §6 steht:
Hey ... Frag im VP nach oder geh zur FS und frag nach ....
Dieses Amtkauderwelsch versteht man nicht auf anhieb ...
Ich schlüssel mal auf:
1. gefahren werden darf bis zur zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.... auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Jetzt kommt das ODER :
2. Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des
Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt
SO ist dieser Text zu verstehen.
Ein Transporter marke "Sprinter" hat ziemlich genau 3,5t lt. Schein ... somit können nochmal 750 Kg drangehangen werden...nicht mehr als 3,5t und mit anhänger 750kg (und nur diese Kombi)
ein Transporter nennen wir ihn mal Bulli hat 3,3 t Zul. gesamtmasse + 750 kg Anhänger macht bei mir 4,050 Kg zul gesamtmasse und damit hat es kann man ihn mit normal b nicht mehr fahren,weil er eben keine 3,5t hat.
Und dieses "nicht mehr als" ist genauso zu lesen wie die 61 km/h die du auf der Bahn lt. Papieren fahren können musst um auf die bahn zu dürfen.
Marcus