im grundsatz sind alle sachen die keine prüfung bei lampen insbesondere ohne e-kennzeichnung haben erstmal im öffentlichen straßenland nicht zugelassen im klartext dann erlischt die abe nun kommen wir aber zu dem knackpunkt wenn die lampen in der farbe die vorgeschrieben ist leuchten dann sind die wenigsten so kleinlich auf die kennzeichnung zu achten bzw. wissen garnicht ob das original ist denn ebi vielen neumodischen roller sind ja auch klarglaslampen verbaut
du musst dir nur darüber im klaren sein das deine abe dadurch erloschen ist du also damit nicht mehr fahren dürftest und das wenigstens gelbe lampen für die blinker und rote lampen fürs schluss und stoplicht verbaut sind damit es in der geforderten farbe leuchtet