Beiträge von Henne

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    Original von HomerTuning:
    naja mal schauen, erstmal nen widerruf einlegen und dann mal schauen.



    Genau da liegt das Problem. Auf den GEZ Formularen ist keine Wiederrufsbelehrung also kannst du nach deutschem Gesetz nicht in den Wiederruf gehen!


    Nähere Informationen unter http://www.gez-abschaffen.de/

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    Original von Simson_S51-B:
    Irre ich mich jetzt ?!
    Eine Teilkasko ohne SB ist doch eine Vollkasko, oder?! :confused:


    Hauptunterschied: Vollkasko zahlt deinen Schaden wenn du gegen nen Baum fährts, Teilkaskop nicht.



    Teilkasko:
    Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.


    Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
    Brand oder Explosion
    Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
    Raub
    unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
    Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das OlG Celle hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland Keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.
    Glasbruchschäden
    Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
    Marderbiss ohne Folgeschäden



    Vollkasko:
    Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:
    Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
    Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.


    In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
    Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
    Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    Selbstverschuldete Unfälle
    wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
    wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
    wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)


    Quelle: wikipedia.de


    Teilkasko hat meist eine Selbstbeteiligung, d.h. im Schadensfall musst du einen Betrag (fest definiert, zwischen 150 - 300 €) selber zahlen, Teilkasto ohne Selbstbeteiligung is volle Kostenübernahme durch die Versicherung.