Ist als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, evtl. in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu werten. Nei solchen Sachen, die nicht mehr zu den Begatell-Delikten zählen, passiert etwas. ich hatte kleinere Vergehen auf dem Tisch und mir ist keiner nur mit einer Einstellung davon gekommen....
Gerade bei den lieben Jugendlichen, die bei der Beantragung der Geldstrafen noch grinsten. Die hörten spätestens dann auf, wenn mein Plädoyer endete mit.....desweiteren beantrage ich den Führerschein einzuziehen, die Fahrerlaubnis zu entziehen und die Verwaltungsbehörde anzuweisen, dem Angeklagten vor Ablauf einer Frist von 2 oder 4 Jahren keine neue Faherlaubnis zu erteilen...
Da lachte dann nur noch einer....ich (und vielleicht die Richterin) ![]()




