Beiträge von heimde

    Auch richtig..... Aber wer sagt denn, daß die nicht vor Antritt der Fahrt noch gingen ????


    Also nur eine Ordungswiedrigkeit..... Und das ist nicht so sehr tragisch.
    Gibt ne Ermahnung und einen kleinen Obolus an die Staatskasse und schon kanns weitergehen. Aber keine Stilllegung.

    an vielen Stellen im Netz, bei vielen Simsonwerkstätten oder per Mail vom KTA. Kann allerdings im Moment nicht genau die E-Mailadresse sagen.


    Und die Sache mit dem Widerspruch ist auch klar. Aber Bullen sind auch nur Menschen. Und die Fehler haben meist immer persönliche Auswirkungen.
    Mal abgesehen, daß die Gesetzgebung auch recht schwammig ist. Frag mal mit bestimmten Fragen z.B. bei verschiedenen Polizeischulen an und du wirst unterschiedliche Antworten bekommen. Soviel dazu.

    Sagt mein Richter auch so.....Nur der Führerschein muß sein und ein Versicherungsnachweis.


    Aber bei Kontrollen wollen sehr viele Bullen auch den Auszug aus der ABE sehen. Dann ist die Kontrolle meist kürzer. Also nimm lieber einen mit.

    Na was denn genau für Sperren ????


    Es wurde doch technisch nichts geändert.
    Und warum weiß dann der Händler meines Vertrauens nichts davon ????
    Wie gesagt.... ein eingetragener Vertragshändler, der bis 2002 Neufahrzeuge mit ABE 60km/h verkauft hat.
    Mal abgesehen von der Geschwindigkeit, die die Teile wirklich gebracht ´haben.


    Und wie auch schon oben angedeutet..... Es wäre unlogisch, wenn Simson nach der Wende eine neue Betriebserlaubnis beim KTA hätte beantragt bzw. beantragen müssen. Somit müßte eigentlich auch jedes nach 1991 ausgelieferte Fahrzeug mit der KTA- Zulassung 0815-4711 :) und somit mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen sein.

    Int. Disk......


    Übrigens habe ich auch schon Roller BJ 94 - 97 gesehen, die auch alle eine Betriebserlaubnis mit 60 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit eingetragen hatten.
    Und mir wurde noch 2002 ein Neufahrzeug mit einer "Zulassung" für 60 vom Vertragshändler angeboten (Roller SR50...Classic ??)


    Und wieso sollten die Motoren nach der Wende verändert worden sein ? Ein solcher ist mir hier aber noch nicht untergekommen. Wäre aber auch für jede Info dankbar.


    Also der Ausgang würde mich auch mal int.
    Ansonsten vieleicht auch noch mal ein wenig aus der Praxis..


    In zwei Fällen habe ich schon Kontrollen erlebt, wo im Sommer auf den beliebten Zweiradstrecken Geschwindigkeitskontrollen waren. (LASER mit anschließender Barkasse). Mehrere Roller wurden auf der Strecke (60 zugelassen) rausgeholt . Meist war ich auch dabei..... Durfte dann aber weiter fahren. Die Plasteroller wurden wegen (Betriebserlaubnis erloschen) abkassiert.
    Insofern sind die eingetragenen 60 für "unwissende Bullen" ein Vorteil. Man kann die Gesetzeslage untermauern.

    Na dann viel Glück mit Deiner Einstellung.


    Mich hätte diese frühere Einstellung fast 400 Euro gekostet. Erst der Richter hat mich im Vergleich von einem besseren belehrt.


    Und vor allem wären mal die gesetzlichen Hintergründe int. Nur weil es bei 50 ccm nicht Pflicht ist mit Blinkern zu fahren, gehört es zur Betriebserlaubnis, daß eine S51 mit Blinkern betrieben werden muß. Bei mir wars ein SR50.


    Und versuch das mal einem wissenden Grünen zu erklären. Der legt dir das Ding ganz locker still, weil Du ein Fahrzeug ohne gültige ABE im Verkehr betreibst.... Was nun ????
    Welche Argumente willst du dem Grünen entgegenbringen ???
    Und der Abschleppwagen ist schneller unterwegs.... und den bezahlst Du....
    und die Streiterein hinterher sind langwierig. Wohl dem, der eine Rechtsschutz hat....


    Und so ziemlich ist es bei mir gelaufen.

    Int. Problem. Habe ich auch schon mal gehört.
    Mach doch mal nen Scan und stell mal rein.


    Sicher ist das Teil genau deshalb weniger wert, weil natürlich sehr viele Leute Simmes kaufen, weil die für 60 zugelassen sind.


    Versuch doch einfach mal nen neuen Auszug aus der ABE zu bekommen. Oder mal nen Händler / Werkstatt ansprechen.


    Ich hatte zumindest auch schon mal ein ähnlicher Problem. Habe zum Kauf einen Roller BJ 95 angeboten bekommen mit Zulassung max. 50.
    Daraufhin bin ich in ne Werkstatt und habe mal nachgefragt. Die neuen Maschinen sollen nach deren Aussagen auch zum Schluß noch mit der Ausnahmegenehmigung gelaufen sein, somit also mit 60 zugelassen. Habe ich halt den Kauf nicht getätigt. Wäre auch logisch, da für den normalen Roller sicher keine neue ABE beantragt wurde nur durch die Wende.

    Also ich tanke nur 1:50 mit Normal Benzin (halt aus der Tanke).



    Aber es ist sehr int. wieviel Öl hier sehr viele Leute verbrennen.
    Zumindest habe ich mir mal von einem Experten sagen lassen, daß es für einen Zweitakter nicht gesund ist zu viel Öl zu fahren, weil Öl grundsätzlich Rückstände hinterläßt (verbrennt halt nicht vollständig). Und Rückstände bringen beim Kolben und Zylinder Probleme.


    Insofern kann es auch Kolbenklemmer geben, wenn man zu viel Öl fährt.


    Und es ist nur von Bedeutung, wenn auch der Motor eine Rolle spielt. Der Hersteller der "Alten" Motoren hatte 1:33 vorgeschrieben.

    Wieso Widerspruch ????


    Als das Teil mal produziert und erstmalig zugelassen wurde, hatten alle S51 außer N Blinker. Und genau diesen Zustand darfst Du nur mit Eintragungen in den Papieren verändern. Und fast darum ging es in meiner Verhandlung.


    Wenn Du heute ein 50 ccm Moped auf den Markt bringen willst, so muß es keine Blinker haben um für das Teil beim KTA eine ABE zu bekommen.


    und das Problem tritt erst auf, wenn Du einen Grünen triffst, der schon mal eine Simme gesehen hat. Das war dann auch das Problem, warum ich vor Gericht ziehen mußte.

    Also dann habt Ihr was falsch gemacht beim Opel.


    Wie gesagt der ACE hat höchstens 30 Sekunden gebraucht. Und das geht ganz sicher auch beim <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=Auto&v=54&src=zon">Auto</a>. Kräftig unterkühlen und ne Drehung mit nem "Schlüssel" und der Schließzylinder hat keine Sicherungen mehr.
    Übrrigens war das ein ZADI- Schloß.


    Ach ja.... jetzt kenne ich aber auch schon bessere Methoden. Da bleibt der Lenker ganz.

    Wolfe
    Du solltest halt nicht unbedingt auch jedem Arbeitslosen glauben. So viel zu den Aussagen Deines Kumpels. Ich weiß wovon ich rede.


    Und ansonsten gehe ich ja nicht ohne Grund noch arbeiten. Ich bin keiner der Sozialschmarozer, die den ganzen Tag zu hause bleiben wollen. Und genau wie Du schon festgestellt hast, hat man darauf z.T. noch selbst etwas Einfluß.
    Es ist nur halt eben dumm, daß ein Arbeitslosen im Endeffekt meist genausoviel Geld in der Tasche hat wie der Arbeitnehmer. Und genau hier muß etwas geschehen. Dann lohn sich auch Arbeit in Deutschland wieder.


    Und Politiker sind nur Marionetten der Industrie. Insofern wird sich an sehr vielen Stellen nichts tun. Z.B. Austritt aus der EU. Für die Industrie bringt das nur Vorteile.


    Und die Sicht mit dem Ostblock ist sicher auch recht realistisch gesehen..... Aber das ist genau noch ein Grund mehr das Ausbildungssystem zu verbessern. Nur so hat der deutsche Arbeitnehmer wieder etwas mehr Möglichkeiten.
    Und alle abwandernden Großbetriebe brauchen auch Führungspersonal !!!

    @s51freak


    Wie du bereits festgestellt hast, ist das ein Auszug aus der ABE. Der Rest liegt in Flensburg und dort ist ganz sicher hinterlegt, daß eine S51... mit Blinkern ausgeliefert wurde. Und genau deshalb darfst Du die Dinger auch nicht abbauen.
    Und genau weil die Dinger auch nicht Pflicht sind, stehen die auch nicht im Auszug der ABE.


    Und genause sieht es mit der Pflicht des Mitführens aus. Also ich habe noch nie eine Strafe bezahlen müssen und werde dies auch ganz sicher nicht. Dafür gibt es Anwälte.


    Insofern gibt es hier also unterschiedliche Meinungen. Also wie schon so oft... Nicht Recht haben ist das wichtige... Sondern Recht bekommen.
    Und ich habe meinen Prozess gewonnen.