Na dann viel Glück mit Deiner Einstellung.
Mich hätte diese frühere Einstellung fast 400 Euro gekostet. Erst der Richter hat mich im Vergleich von einem besseren belehrt.
Und vor allem wären mal die gesetzlichen Hintergründe int. Nur weil es bei 50 ccm nicht Pflicht ist mit Blinkern zu fahren, gehört es zur Betriebserlaubnis, daß eine S51 mit Blinkern betrieben werden muß. Bei mir wars ein SR50.
Und versuch das mal einem wissenden Grünen zu erklären. Der legt dir das Ding ganz locker still, weil Du ein Fahrzeug ohne gültige ABE im Verkehr betreibst.... Was nun ????
Welche Argumente willst du dem Grünen entgegenbringen ???
Und der Abschleppwagen ist schneller unterwegs.... und den bezahlst Du....
und die Streiterein hinterher sind langwierig. Wohl dem, der eine Rechtsschutz hat....
Und so ziemlich ist es bei mir gelaufen.